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Versicherungspflicht
Hallo zusammen,
die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27.
Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.
Für Modellflieger wichtig ist der § 102.
Es entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
Quelle DAeC
MFG
Günter Wachsmuth
die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27.
Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.
Für Modellflieger wichtig ist der § 102.
Es entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
Quelle DAeC
MFG
Günter Wachsmuth
Ihr kompetenter Rundumservice wenn es um Helikopter geht.
F3C EM Team 2010
WACHSMUTH GmbH
Helikopter und Modelltechnik
34260 Kaufungen - Niester Str.5
Tel. +49 5605 929942 Fax. +49 5605 929943
wachsmuth_gmbh@gmx.de
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RE: Versicherungspflicht
Kann jemand erklaeren, was das bedeutet?
Muss man nun auch mit einem kleinen Modellflugzeug ZWINGEND eine "Modellflughalterhaftpflichtversicherung" abschliessen?
Ich dachte das ist ueber meine Hausrat&Haftpflicht abgedeckt? Die haben zumindest bei mir schon einmal gezahlt.
Gruss,
Andy
Muss man nun auch mit einem kleinen Modellflugzeug ZWINGEND eine "Modellflughalterhaftpflichtversicherung" abschliessen?
Ich dachte das ist ueber meine Hausrat&Haftpflicht abgedeckt? Die haben zumindest bei mir schon einmal gezahlt.
Gruss,
Andy
RE: Versicherungspflicht
Hallo zusammen,
zuerst einmal wird hier weder eine Zwangsmitgliedschaft noch irgendetwas anderes durch die Dachverbände erzwungen.
Es handelt sich hier schlicht und einfach um die Tatsache, das der Gesetzgeber die Befreiung von der Versicherungspflicht für Modellflugzeuge unter 5kg und ohne Verbrennerantrieb aufgehoben hat.
Dementsprechend sind auch diese Modellflugzeuge nun versicherungspflichtig.
Ob das nun beim DAeC oder einer anderen Organisation oderVersicherungsgesellschaft passiert ist letztendlich egal.
Dieser Satz ist irreführend und ich möchte ihn wie folgt korrigieren:
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV bietet sich daher an um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Darüberhinaus können alle Vorteile die eine Vereinsmitgliedschaft oder die Dachverbände bieten damit natürlich in Anspruch genommen werden.
Die Mitgliedschaft innerhalb des DAeC beinhaltet automatisch die Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
Zusätzlich möchte ich noch folgendes anmerken:
Aus bisher gemachten Erfahrungen mit dem berühmten Kleingedruckten, oder Aussagen von Vertretern der Versicherungsgesellschaften rate ich davon ab, solch eine Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder Organisation abzuschließen, die sich nicht ausdrücklich mit dem Versichern von Luftfahrtrisiken beschäftigt.
MFG
Günter Wachsmuth
zuerst einmal wird hier weder eine Zwangsmitgliedschaft noch irgendetwas anderes durch die Dachverbände erzwungen.
Es handelt sich hier schlicht und einfach um die Tatsache, das der Gesetzgeber die Befreiung von der Versicherungspflicht für Modellflugzeuge unter 5kg und ohne Verbrennerantrieb aufgehoben hat.
Dementsprechend sind auch diese Modellflugzeuge nun versicherungspflichtig.
Ob das nun beim DAeC oder einer anderen Organisation oderVersicherungsgesellschaft passiert ist letztendlich egal.
Zitat
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
Dieser Satz ist irreführend und ich möchte ihn wie folgt korrigieren:
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV bietet sich daher an um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Darüberhinaus können alle Vorteile die eine Vereinsmitgliedschaft oder die Dachverbände bieten damit natürlich in Anspruch genommen werden.
Die Mitgliedschaft innerhalb des DAeC beinhaltet automatisch die Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg.
Zusätzlich möchte ich noch folgendes anmerken:
Aus bisher gemachten Erfahrungen mit dem berühmten Kleingedruckten, oder Aussagen von Vertretern der Versicherungsgesellschaften rate ich davon ab, solch eine Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder Organisation abzuschließen, die sich nicht ausdrücklich mit dem Versichern von Luftfahrtrisiken beschäftigt.
MFG
Günter Wachsmuth
Ihr kompetenter Rundumservice wenn es um Helikopter geht.
F3C EM Team 2010
WACHSMUTH GmbH
Helikopter und Modelltechnik
34260 Kaufungen - Niester Str.5
Tel. +49 5605 929942 Fax. +49 5605 929943
wachsmuth_gmbh@gmx.de
F3C EM Team 2010
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Helikopter und Modelltechnik
34260 Kaufungen - Niester Str.5
Tel. +49 5605 929942 Fax. +49 5605 929943
wachsmuth_gmbh@gmx.de
Moin zusammen
Demnach besteht ja die Hoffnung, daß diese Billig-Flieger der Warenhausketten,
welche u.a. auch im 35MHz-Band betrieben werden, wieder vom Markt verschwinden.
Es muß den Käufern nur noch klar gemacht werden, daß jetzt zusätzlich Geld
vonnöten ist für eine Versicherung.
Voraussichtlich aber werden die Warenhäuser stillschweigen und die Käufer sich einen
Teufel scheren...
Gruß
Rainer
Demnach besteht ja die Hoffnung, daß diese Billig-Flieger der Warenhausketten,
welche u.a. auch im 35MHz-Band betrieben werden, wieder vom Markt verschwinden.
Es muß den Käufern nur noch klar gemacht werden, daß jetzt zusätzlich Geld
vonnöten ist für eine Versicherung.
Voraussichtlich aber werden die Warenhäuser stillschweigen und die Käufer sich einen
Teufel scheren...
Gruß
Rainer
Hallo!
Kleine Kritik an Günter: Die DMO wird nicht erwähnt.
Nachfrage an Günter: Was zählt dann als "Flugmodell" ? Auch Freiflugmodelle ohne oder mit Gummimotor- oder Elektroantrieb?
Tja, und allgemein interessiert mich auch, ob eine Pflicht der Hersteller/Händler besteht auf die Versicherungspflicht hinzuweisen.
Wie soll denn der letzte hinterwäldlerische (und das schreibt jemand aus einer 300 Seelen-Gemeinde
) Modellpilot von einer Änderung der Luvtverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfahren? 
Also ist Modellfliegen diesbezüglich vergleichbar mit dem Führen eines PKW? Ich meine beim Auto ist die Haftpflichversicherungspflicht hinlänglich bekannt, aber beim Fliegen?
Nun ja, und Autos kann man ja auch schon im Supermarkt kaufen - um bei dem Vergleich zu bleiben.
Auf die bis vor kurzem noch bestehende Anmeldepflicht wurde ja auch in den Anleitungen der Steuerungen hingewiesen.
cu, MM
Kleine Kritik an Günter: Die DMO wird nicht erwähnt.
Nachfrage an Günter: Was zählt dann als "Flugmodell" ? Auch Freiflugmodelle ohne oder mit Gummimotor- oder Elektroantrieb?
Tja, und allgemein interessiert mich auch, ob eine Pflicht der Hersteller/Händler besteht auf die Versicherungspflicht hinzuweisen.
Wie soll denn der letzte hinterwäldlerische (und das schreibt jemand aus einer 300 Seelen-Gemeinde
) Modellpilot von einer Änderung der Luvtverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfahren? 
Also ist Modellfliegen diesbezüglich vergleichbar mit dem Führen eines PKW? Ich meine beim Auto ist die Haftpflichversicherungspflicht hinlänglich bekannt, aber beim Fliegen?
Nun ja, und Autos kann man ja auch schon im Supermarkt kaufen - um bei dem Vergleich zu bleiben.
Auf die bis vor kurzem noch bestehende Anmeldepflicht wurde ja auch in den Anleitungen der Steuerungen hingewiesen.
cu, MM
