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Ebay-Betrug, wie vorgehen?
Wir haben vor etwa 2 Monaten eine Dusche bei Ebay ersteigert, natürlich auch gleich gezahlt und seitdem nichts mehr von dem Verkäufer gehört ( Diese Dusche sollte angefertigt werden, was 4-6 Wochen dauern sollte)
Der Verkäufer war Powerseller und hatte hunderte Positiver Bewertungen, allerdings häuften sich nach unserem Kauf die negativen an, und nun wurde die Mitgliedschaft auch beendet.
Der Verkäufer antwortet nicht auf Mails, also ist da kein herankommen, mein Vater hat jetzt bei der Polizei Anzeige erstattet und bei der Rechtsschutzversicherung angerufen, die meinten, dass wir ein Mahnverfahren einleiten sollen.
Bezahlt haben wir über 320€, was ein hübsches Sümmchen ist, und das möchten wir jetzt natürlich zurück.
Wir haben das nicht über Paypal sondern "normal" überwiesen, sodass man da nicht so einfach das Geld zurückbekommen kann.
Ich habe vom Ebay-Käuferschutz gehört, aber greift das auch bei Käufen, die nicht über Paypal bezahlt wurden?
Hat irgendwer Erfahrungen mit solchen Fällen und weiss Rat?
Viele Grüße
Berat
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Wohnort: Schweiz/Graubünden/Region Landquart/Mastrils oder Buchs SG
Beruf: Anlage- und Apparatebauer/Student IBZ
RE: Ebay-Betrug, wie vorgehen?
Kannst dir die Mühe sparen.
Hab vor paar Wochen auch jemanden angezeigt.
Das Verfahren wurde eingestellt.
"Der Beschuldigte sei bisher nie aufgefallen"
Ich könne eine Zivilklage einreichen....
Scheiss deutsches Rechtssystem
![==[]](wcf/images/smilies/hammernd.gif)
-6m B4 mit gefrästen Negativformen
-ASW 22 7.2m
-Videos, On-Board
www.honda-trx700.ch.vu/
Youtube Kanal: www.youtube.com/user/schabi0815
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Wohnort: Schweiz/Graubünden/Region Landquart/Mastrils oder Buchs SG
Beruf: Anlage- und Apparatebauer/Student IBZ
kostet ja nix
-6m B4 mit gefrästen Negativformen
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Youtube Kanal: www.youtube.com/user/schabi0815
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rolf Weber« (12. September 2008, 21:01)
du könntest nur die adresse rausfinden und hinfahren und es persönlich klären, ob deine kollegen vom fitnessstudio, die zufälligerweise einen dunkelen van fahren mit möchten oder du ein sportgerät dabei hast oder wie auch immer, details werde ich nicht posten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mike Laurie« (13. September 2008, 15:44)
Allerdings ist eine rechtskräftige Verurteilung wegen Betruges eine ganz nützliche Basis für die folgende Zivilklage. Die Schuld des Täters ist dann ja schon bewiesen
Zitat
Original von FrankR
Durch eine Anzeige bekommt man kein Geld wieder. Das musst du über eine Zivilklage einklagen.
Die Anzeige bewirkt nur das der Täter evtl. wegen Betrug verurteilt wird aber nicht das du dein Geld automatisch wieder bekommst.
Frank

Wegen 320€ kann man schon ein bisschen Aufwand treiben

Mal ganz krass ausgedrückt: Wer unversichert versendet ist selbst dran schuld.
Zitat
Original von Uniden
Hallo!
Hatte einen ähnlichen Fall: Hab eine Fernsteuerung verschickt, aber der Typ hat behauptet sie wäre bei ihm nie angekommen. Musste ihm das Geld wieder zurück bezahlen. Also war die Fernsteuerung verschenkt und Portogebühren obendrauf auch weg. Das ist einfach sch**** sowas.
Gruß
Zitat
Original von Uniden
Hallo!
Hatte einen ähnlichen Fall: Hab eine Fernsteuerung verschickt, aber der Typ hat behauptet sie wäre bei ihm nie angekommen. Musste ihm das Geld wieder zurück bezahlen. Also war die Fernsteuerung verschenkt und Portogebühren obendrauf auch weg. Das ist einfach sch**** sowas.
Gruß
darum biete IMMER auch versicherten Versand an!
wählt der Käufer unversichert, isser selber schuld
bei mir kam das 2mal vor, dass eine ware scheinbar nicht ankam. ich hab immer angeboten, aus Kulanzgründen den halben Verkaufspreis zurückzuerstatten -sofern der Käufer höflich bleibt. - ansonsten hat er pech ghabt
im übrigen ist es usus, dass mit dem Versand das Risiko (Verlust,Schaden) an den Käufer übergeht (ausser du hast unangemessen verpackt oder so(bei schaden) .
LG Doris

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »flying_chicken« (13. September 2008, 20:23)