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- » Beschlagnahme einen Warensendung durch den Zoll, wie vorgehen?
Soll ich es mal wiederholen:
Also
Die ganze Arbeit, die verschiedensten Beiträge über den Zoll bzw. die Steuerhinterziehung zu verwalten, war zu viel.
Wir geben hier keine Tipps zu Straftaten.
Also
Die ganze Arbeit, die verschiedensten Beiträge über den Zoll bzw. die Steuerhinterziehung zu verwalten, war zu viel.
Wir geben hier keine Tipps zu Straftaten.
Die Aufschrift "NICHT BRENNBAR" ist keine Herausforderung!
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[SIZE=4]Ströme messen nicht vergessen![/SIZE]
Chilikakaoexperte
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Chilikakaoexperte
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elektroniktommi« (23. Januar 2009, 18:04)
Zitat
Original von iglitare
Und kommt mir jetzt nicht mit irgendwelchen Ausreden, eure Abneigung gegen HC kann man in vielen Treads nachlesen.
Genau damit kommen wir aber. Im Grunde hat sich das gesamte Team hier viel zu Geduldig gezeigt mit der ganzen Thematik. Was hat der "deutsche Michl" nur vor der Zeit von UH gemacht? Und Abneigung ist da nicht der ausschlaggebende Faktor. Einer der Gründe siehe Post vom Tommi. Aber es hätte die ganze Uh Debatte auch anders laufen können. Aber wie mit allem im Leben, sind es immer einige wenige, die die Dinge aus ihrem Lauf bringen. Traurig, aber wahr.
Zitat
Original von -Micha-
Zitat
Original von Matthias Eder
Angeblich will UH ne Filliale in Belgien aufmachen, dann wäre das Thema Zoll erledigt...
Und man würde sich an EU Richtlinien halten dürfen und müsste das Thema Preisgestaltung überdenken. Und aus dem Verein würde dann ein Mitbewerber auf dem EU Markt werden. Sicher immer noch günstig, aber so wie bis Dato.......................
Da hast du sicher recht, aber die EU schreibt nicht vor wie günstig jemand verkaufen darf und auch nicht wie viel.
Und die beste aussage finde ich: Vor UH hatten wir auch Flugzeuge....
Vor 25 Jahren hatten wir kein Internet. Schaltet es mal ab, würd gern wissen was dann passiert!
Naja, denke es dauert max. 14 Tage, dann ist ne neue Quelle für die Brocken da.
[SIZE=3]Mach dir keine Sorgen, irgendwann kommt auch dein Flieger runter
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Um nochmal klar zu stellen:
Eigentümer ist auch nach deutschem Recht der Käufer.
1. Galt früher bei uns auch dass der Eigentumsübergang an der Haustür des versenders stattfindet. dies wurde aus verbraucherschutzgründen nun geändert.
2. Ist der Kauf im Ausland erfolgt. das BGB gilt nur für Rechtsgeschäfte Innerhalb Deuschlands. Auch nach DEUTSCHEM Recht ist der Kauf in China erfolgt, ergo gelten die dortigen Vereinahrungen (kannst den Chnesen ja auch nicht verklagen nach deutschem Recht, das FAG gilt auch nicht)
3. Der Grenzübergang führt NICHT dazu dass deutsches Recht für den kauf galt. Diese Haltung würde den Import völlig zunichte machen. Es gilt Deutsches Recht für die Überführung in den inländichen Warenverkehr dirch den Importeur (Empfänger).
4. der EIGENTÜMER ist für die Zollabwicklung verantwortlich. Jetzt lest doch endlich mal auf der Zoll Homepage nach wer das dann wohl ist. Ich habe bereits zitiert.
5. eine Steuerschuld kann also nur wo entstehen?
6. warum wird nicht gegen den Empfänger ermittelt? ganz einfach: Solange die Ware noch nicht eingeführt ist, besteht auch noch keine Steuerpflicht, ergo kann ich keine hinterziehen
Ich halte dieses Verfahren für skandalös und einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.
Zu meiner Person:
Ich bin arbeitsloser Sonderschüler , oder doch nicht?
Was ändert das an meinen Aussagen? Selber lesen statt nur rumblubbern was der Zoll von sich gibt bildet. Wer an meinen Aussagen zweifelt darf sie gerne widerlegen (Hinweis: das BGB ist dazu nicht ganz richtig). Dies ist ein Forum, ich schreibe meine Meinung.
So, gehe jetzt Chinesisch essen.
Ich hoffe der Zoll konfisziet nicht meie Frühlingsrolle!
Eigentümer ist auch nach deutschem Recht der Käufer.
1. Galt früher bei uns auch dass der Eigentumsübergang an der Haustür des versenders stattfindet. dies wurde aus verbraucherschutzgründen nun geändert.
2. Ist der Kauf im Ausland erfolgt. das BGB gilt nur für Rechtsgeschäfte Innerhalb Deuschlands. Auch nach DEUTSCHEM Recht ist der Kauf in China erfolgt, ergo gelten die dortigen Vereinahrungen (kannst den Chnesen ja auch nicht verklagen nach deutschem Recht, das FAG gilt auch nicht)
3. Der Grenzübergang führt NICHT dazu dass deutsches Recht für den kauf galt. Diese Haltung würde den Import völlig zunichte machen. Es gilt Deutsches Recht für die Überführung in den inländichen Warenverkehr dirch den Importeur (Empfänger).
4. der EIGENTÜMER ist für die Zollabwicklung verantwortlich. Jetzt lest doch endlich mal auf der Zoll Homepage nach wer das dann wohl ist. Ich habe bereits zitiert.
5. eine Steuerschuld kann also nur wo entstehen?
6. warum wird nicht gegen den Empfänger ermittelt? ganz einfach: Solange die Ware noch nicht eingeführt ist, besteht auch noch keine Steuerpflicht, ergo kann ich keine hinterziehen
Ich halte dieses Verfahren für skandalös und einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.
Zu meiner Person:
Ich bin arbeitsloser Sonderschüler , oder doch nicht?
Was ändert das an meinen Aussagen? Selber lesen statt nur rumblubbern was der Zoll von sich gibt bildet. Wer an meinen Aussagen zweifelt darf sie gerne widerlegen (Hinweis: das BGB ist dazu nicht ganz richtig). Dies ist ein Forum, ich schreibe meine Meinung.
So, gehe jetzt Chinesisch essen.
Ich hoffe der Zoll konfisziet nicht meie Frühlingsrolle!
Streite nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
Zitat
So, gehe jetzt Chinesisch essen. Ich hoffe der Zoll konfisziet nicht meie Frühlingsrolle!
ATOM LOL

[SIZE=3]Mach dir keine Sorgen, irgendwann kommt auch dein Flieger runter
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Die angeblich vom Zoll beschlagnahmten Sendungen wurden wohl alle per EMS versendet und da hängt wohl noch ein Unternehmen dazwischen, welches die Sendungen verzollen soll. Die wollten natürlich auch was verdienen, haben das ganze aber wohl verbockt, weshalb DIESE Sendungen jetzt beim Zoll hängen.
Der Grund, dass HC nichtmehr nach D versendet wird wohl kaum am deutschen Zoll liegen.
Ich glaube vielmehr, dass der Versand deswegen eingestellt wurde, weil viele Leute deren Pakete beim Zoll hängen einfach nichtmehr darauf warten wollen und über Paypal ihr Geld zurückfordern.
Das wurde HC wohl zu viel und deshalb die Liefersperre.
Der Grund, dass HC nichtmehr nach D versendet wird wohl kaum am deutschen Zoll liegen.
Ich glaube vielmehr, dass der Versand deswegen eingestellt wurde, weil viele Leute deren Pakete beim Zoll hängen einfach nichtmehr darauf warten wollen und über Paypal ihr Geld zurückfordern.
Das wurde HC wohl zu viel und deshalb die Liefersperre.





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Graupner MX-22
Zitat
Original von Matthias Eder
Jep, zukünftig weniger Umsatz der deutschen Händler.
Ich habe hier 3 neue Modelle stehen, alle beim deutschen Händler gekauft.
Ohne die Möglichkeit diese mit UH Komponenten auszustatten hätte ich keines der 3 angeschafft.
Ich glaube (hoffe) daß ich da nicht der einzige bin der halt jetzt auch mal auf ein neues Modell verzichtet bis wieder Komponenten zu vernünftigen Preisen verfügbar sind.
Werde das bereits bestellte vierte Modell wahrscheinlich zurückgehen lassen, als Standmodell will ich es nicht und Wucherpreise bezahle ich nicht...![]()
Ich werd's ähnlich halten. HC hat es mir ermöglicht einige Flugzeuge (die meisten in D gekauft) in die Luft zu bringen die ich mir sonst nicht erlaubt hätte. Nix aussergewöhnliches, aber eben verschiedene Flugzeugtypen und nicht nur eine Twinstar2, wie zu der Zeit als ich mich noch ausschliesslich in D mit Material eingedeckt habe...
Ich hab aber eigentlich jetzt auch erstmal ne nette kleine Auswahl im Hangar, ich hoffe nur mein Ersatzteilbedarf steigt nicht wieder an...

@Daniel Ledvinka:
Nein, die aufgehaltenen Sendungen waren nicht "wohl" alle EMS. Meins z.B. nicht. Das hab ich hier auch irgendwo geschrieben...
Hallo,
Da es nun auch meine Person betrifft - habe heute das bekannte Schreiben vom Zollerhalten - werde ich nun auch mal meinen Senf dazu geben.
Also auch beim Zoll angerufen, sehr netten Beamten am Telefon gehabt, und mal etwas nachgehakt.
Frage: Gegen wen wurde denn ein Strafverfahren eingeleitet
Antwort: Gegen den Versender - hier UH -
Frage: welcher Tatvorwurf
Antwort: Steuerhinterziehung
Frage: wie kann ein Versender der in China sitzt in D wegen Steuerhinterziehung belangt werden
Antwort: eigentlich nicht
Frage: worauf stützt sich dann das Strafverfahren auf dessen Grundlage die Beschlagnahme erfolgt
Anmerkung jetzt kommt der spannende bzw. interessante Teil
Antwort: ausweichend, Na wenn schon keine Steuerhinterziehung dann eventuell Beihilfe dazu
Frage: Na es wurden doch noch keine Steuern hinterzogen wie kann man dann eine Beihilfe leisten
Antwort: Es gehen wahrscheinlich viele Pakete wegen der falschen Wertangabe einfach durch den Zoll deshalb wurden pauschal über 400 Pakete aus HK beschlagnahmt.
Frage:Aber Sie können doch nicht pauschal jeden Besteller aus D der ein Paket aus HK erhält kriminalisieren weil Sie Ihm unterstellen er würde seine Abagben nicht entrichten, und dem Versender unterstellen er leistet Beihilfe dazu.
Dazu führte der Herr nur aus das man sich das nicht länger bieten lasse und nun deswegen so verfahre.
Frage: Wie verhalte ich mich denn nun
Antwort: Ich solle mich an den Versender wenden und mein Geld zurück verlangen, und wenn ich das nicht möchte, oder es nicht bekomme könne ich per Fax den Beschlagnahme Bescheid und mein Kontoauszug nach Darmstadt faxen und würde dann meine Ware erhalten.
An der Stelle habe ich mich bedankt und aufgelegt. Dann habe ich - was ich auch dem einen oder anderen so überschlauen Forenteilnehmern empfehlen würde - einen befreundeten Anwalt angerufen und ihm die Geschichte erzählt. Der hat sich die Mühe gemacht den Sachverhalt nach zu lesen.
Ich fasse zusammen
Eine Beschlagnahme ist nur Zulässig wenn in einer Hauptsache Ermittelt wird.
Da ich weder Beschuldigter noch Beihelfer bin dürfte die Beschlagnahme rechtswidrig sein, da ich nach den AGB des Versender - und nur die sind entscheidend - . Auch ist es nicht zulässig mich als Erfüllungsgehilfen in die Pflicht zu nehmen. Da gegen einen Chinesichen Händler nicht wegen einer Steuerstraftat nach inländischen Recht ermittelt werden kann die er ja auch nicht begangen hat, wird es auch kein Hauptverfahren geben auf dessen Basis eine Beschlagnahme möglich wäre
Ich werde dem Zoll auch ein Fax senden allerdings nicht mit der demütigen Bitte doch meine Ware frei zu geben sondern mit Verweis auf § 98 Ansatz 2 StPo eine kurzfristige Richterliche Entscheidung in der Sache beantragen. Desweiteren werde ich die unverzügliche Freigabe meiner unrechtmäßig beschlagnahmten Ware verlangen. Damit erreiche ich das es dem lieben Zoll genauso geht wie mir Sie haben Arbeit und Stress, und sollte es kein rechtmäßiges Hauptverfahren geben auf dessen Grundlage die Beschlagnahme erfolgte könnte auch noch richtig Ärger für den einen oder anderen Verursacher folgen.
Jetzt könnte man ja sagen ok. ich schicke denen meine Unterlagen zahle Zoll Sache erledigt.
Ne sehe ich nicht ein. Wir leben in einer Demokratie und da darf sich auch der Zoll nicht alles erlauben. Und wenn wir uns das alle nicht so einfach bieten lassen dann denken die Herren eventuell nächstes Mal besser nach ob das alles so geht oder nicht.
Sonst bekomme ich eventuell nächste Woche einen Beschlagnahmebescheid für mein Auto da ich mich der eventuellen Beihilfe zu einem Banküberfall schuldig machen könnte, wenn mein Auto übernächste Woche eventuell gestohlen wird.
LG Michael
Da es nun auch meine Person betrifft - habe heute das bekannte Schreiben vom Zollerhalten - werde ich nun auch mal meinen Senf dazu geben.
Also auch beim Zoll angerufen, sehr netten Beamten am Telefon gehabt, und mal etwas nachgehakt.
Frage: Gegen wen wurde denn ein Strafverfahren eingeleitet
Antwort: Gegen den Versender - hier UH -
Frage: welcher Tatvorwurf
Antwort: Steuerhinterziehung
Frage: wie kann ein Versender der in China sitzt in D wegen Steuerhinterziehung belangt werden
Antwort: eigentlich nicht
Frage: worauf stützt sich dann das Strafverfahren auf dessen Grundlage die Beschlagnahme erfolgt
Anmerkung jetzt kommt der spannende bzw. interessante Teil
Antwort: ausweichend, Na wenn schon keine Steuerhinterziehung dann eventuell Beihilfe dazu
Frage: Na es wurden doch noch keine Steuern hinterzogen wie kann man dann eine Beihilfe leisten
Antwort: Es gehen wahrscheinlich viele Pakete wegen der falschen Wertangabe einfach durch den Zoll deshalb wurden pauschal über 400 Pakete aus HK beschlagnahmt.
Frage:Aber Sie können doch nicht pauschal jeden Besteller aus D der ein Paket aus HK erhält kriminalisieren weil Sie Ihm unterstellen er würde seine Abagben nicht entrichten, und dem Versender unterstellen er leistet Beihilfe dazu.
Dazu führte der Herr nur aus das man sich das nicht länger bieten lasse und nun deswegen so verfahre.
Frage: Wie verhalte ich mich denn nun
Antwort: Ich solle mich an den Versender wenden und mein Geld zurück verlangen, und wenn ich das nicht möchte, oder es nicht bekomme könne ich per Fax den Beschlagnahme Bescheid und mein Kontoauszug nach Darmstadt faxen und würde dann meine Ware erhalten.
An der Stelle habe ich mich bedankt und aufgelegt. Dann habe ich - was ich auch dem einen oder anderen so überschlauen Forenteilnehmern empfehlen würde - einen befreundeten Anwalt angerufen und ihm die Geschichte erzählt. Der hat sich die Mühe gemacht den Sachverhalt nach zu lesen.
Ich fasse zusammen
Eine Beschlagnahme ist nur Zulässig wenn in einer Hauptsache Ermittelt wird.
Da ich weder Beschuldigter noch Beihelfer bin dürfte die Beschlagnahme rechtswidrig sein, da ich nach den AGB des Versender - und nur die sind entscheidend - . Auch ist es nicht zulässig mich als Erfüllungsgehilfen in die Pflicht zu nehmen. Da gegen einen Chinesichen Händler nicht wegen einer Steuerstraftat nach inländischen Recht ermittelt werden kann die er ja auch nicht begangen hat, wird es auch kein Hauptverfahren geben auf dessen Basis eine Beschlagnahme möglich wäre
Ich werde dem Zoll auch ein Fax senden allerdings nicht mit der demütigen Bitte doch meine Ware frei zu geben sondern mit Verweis auf § 98 Ansatz 2 StPo eine kurzfristige Richterliche Entscheidung in der Sache beantragen. Desweiteren werde ich die unverzügliche Freigabe meiner unrechtmäßig beschlagnahmten Ware verlangen. Damit erreiche ich das es dem lieben Zoll genauso geht wie mir Sie haben Arbeit und Stress, und sollte es kein rechtmäßiges Hauptverfahren geben auf dessen Grundlage die Beschlagnahme erfolgte könnte auch noch richtig Ärger für den einen oder anderen Verursacher folgen.
Jetzt könnte man ja sagen ok. ich schicke denen meine Unterlagen zahle Zoll Sache erledigt.
Ne sehe ich nicht ein. Wir leben in einer Demokratie und da darf sich auch der Zoll nicht alles erlauben. Und wenn wir uns das alle nicht so einfach bieten lassen dann denken die Herren eventuell nächstes Mal besser nach ob das alles so geht oder nicht.
Sonst bekomme ich eventuell nächste Woche einen Beschlagnahmebescheid für mein Auto da ich mich der eventuellen Beihilfe zu einem Banküberfall schuldig machen könnte, wenn mein Auto übernächste Woche eventuell gestohlen wird.
LG Michael
Ende Gelände:
http://forum.xufo.net/bb/files/hc_161.jpg
Tja das wars dann wohl die Penner vom zoll habens geschafft
Gruß
Jack
http://forum.xufo.net/bb/files/hc_161.jpg
Tja das wars dann wohl die Penner vom zoll habens geschafft
Gruß
Jack
Your-Aerial-Pic.de
Zitat
Original von BlackJack
Ende Gelände:
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Tja das wars dann wohl die Penner vom zoll habens geschafft
Gruß
Jack
Nein echt



Schau dir mal die letzten paar Seiten an





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Graupner MX-22
@ Michael: Na also! Ich habe es doch gewusst! Leider konnte ich noch keinem mir bekannten Anwalt eine wirklich wasserdichte Aussage abringen - aber die haben wir ja jetzt! Da warst du schneller.
Und nun wird es interessant. Tommes schreibt irgendwo, der Zoll würde die Userdaten von U'H überprüfen und alle in der Vergangenheit gesendeten Waren auf deren Wert und Verzollung überprüfen. Das habe ich zwar als schwer machbar aber dennoch nicht ganz ausgeschlossen angesehen, aber so wie sich die Sachlage jetzt darstellt, scheinen sie nicht an H'C dranzukommen... Wie auch, ohne rechtliche Handhabe.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, wie die Sache weitergeht - evtl. machen wir ´ne Sammelklage draus.
Gruß
Chris
Und nun wird es interessant. Tommes schreibt irgendwo, der Zoll würde die Userdaten von U'H überprüfen und alle in der Vergangenheit gesendeten Waren auf deren Wert und Verzollung überprüfen. Das habe ich zwar als schwer machbar aber dennoch nicht ganz ausgeschlossen angesehen, aber so wie sich die Sachlage jetzt darstellt, scheinen sie nicht an H'C dranzukommen... Wie auch, ohne rechtliche Handhabe.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, wie die Sache weitergeht - evtl. machen wir ´ne Sammelklage draus.

Gruß
Chris
...nein Schatz, das ist das gleiche Modell...!

Auf Wunsch eines Mods wurde dieser Teil der Signatur gelöscht. Und dass nur, weil sein Virenscanner bei Java "dichtmacht"...
Zitat
Original von Addicted
Und nun wird es interessant. Tommes schreibt irgendwo, der Zoll würde die Userdaten von U'H überprüfen und alle in der Vergangenheit gesendeten Waren auf deren Wert und Verzollung überprüfen. Das habe ich zwar als schwer machbar aber dennoch nicht ganz ausgeschlossen angesehen,
ich denke das der Aufwand gar nicht mal so hoch ist.
Die Daten wer und wann von wem ein Paket erhalten hat liefert in diesem Fall die Post/DHL
Gruß Nuno,
"Stillstand bedeutet Rückschritt"
"Stillstand bedeutet Rückschritt"
Zitat
Die Daten wer und wann von wem ein Paket erhalten hat liefert in diesem Fall die Post/DHL
Sorry, aber das galube ich eher nicht. das wäre der näcshte Datenskandal,...
Es geht ausschließlich darum, HC ans bein zu Pinkeln indem man die Kunden ärgert.
Streite nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
Ich hatte mir auch überlegt auf die Bestellung zu schei.... und einen ordentlichen Widerspruch zu schreiben. das werde ich morgen auch tun, aber es erstmal nett versuchen.
Eigentlich müsste ein Staatsanwalt die Beschlagnahme nach SPO genehmigen. Allerdings: wie lange wird es wohl dauern bis ein Richter entscheidet dass die Beschlagnahme unrechtmäßig war?Die Rechtslage ist wie geschildert völlig klar. der Zoll handelt widerrechtlich, die Argumente versuche ich seit 3 Seiten darzulegen, ganz ohne einen "befreundeten" Anwalt fragen zu müssen.
Was alle tun müssten: Ersatzbeschaffung eines Helies und Regress vom Zoll fordern (ungewisser Ausgang, langwierig), aber dann macht der sowas nicht mehr.
Eigentlich müsste ein Staatsanwalt die Beschlagnahme nach SPO genehmigen. Allerdings: wie lange wird es wohl dauern bis ein Richter entscheidet dass die Beschlagnahme unrechtmäßig war?Die Rechtslage ist wie geschildert völlig klar. der Zoll handelt widerrechtlich, die Argumente versuche ich seit 3 Seiten darzulegen, ganz ohne einen "befreundeten" Anwalt fragen zu müssen.
Was alle tun müssten: Ersatzbeschaffung eines Helies und Regress vom Zoll fordern (ungewisser Ausgang, langwierig), aber dann macht der sowas nicht mehr.
Streite nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fuchs755« (23. Januar 2009, 22:27)
Zitat
Original von fuchs755
Zitat
Die Daten wer und wann von wem ein Paket erhalten hat liefert in diesem Fall die Post/DHL
Sorry, aber das galube ich eher nicht. das wäre der näcshte Datenskandal,...
Es geht ausschließlich darum, HC ans bein zu Pinkeln indem man die Kunden ärgert.
tut mir leid wenn ich widersprechen muss aber es geht um bares Geld was dem Fiskus flöten geht
Gruß Nuno,
"Stillstand bedeutet Rückschritt"
"Stillstand bedeutet Rückschritt"
Hallo,
Da ich davon ausgehe das alle so wie ich immer ordentlich Ihre Abgaben gezahlt haben hier mal rein fiktiv.
selbst wenn der Zoll von DHL oder Post irgendwelche Daten erhalten würde dann wüsste er nur DAS ein Paket empfangen wurde. Aber nicht was drin war und zu welchem Wert. Weil auf dem Paket stand ja immer 8$ oder so. Und aufgemacht haben werden Sie die nicht, dann wären die Pakete ja beim Zollamt gelandet. Mal abgesehen davon das unser Postgeheimnis immer noch und auch für den Zoll gilt. Unbenommen davon gibt es Datenschutzgesetze an die sich alle - auch der Zoll - halten müssen.
Nicht umsonst landen die Pakete im Normalfall beim Zollamt und dürfen nur im Beisein des Abgabenpflichtigen und auch nur von Ihm selber geöffnet werden.
Zum Thema Zoll und Beschlagnahme und was Sie nicht dürfen mal dieser Link
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1989/xx890003.htm
passt zwar nicht wirklich zum Thema zeigt aber ein bisschen das die Jungs nicht alles dürfen.
LG Michael
Da ich davon ausgehe das alle so wie ich immer ordentlich Ihre Abgaben gezahlt haben hier mal rein fiktiv.
selbst wenn der Zoll von DHL oder Post irgendwelche Daten erhalten würde dann wüsste er nur DAS ein Paket empfangen wurde. Aber nicht was drin war und zu welchem Wert. Weil auf dem Paket stand ja immer 8$ oder so. Und aufgemacht haben werden Sie die nicht, dann wären die Pakete ja beim Zollamt gelandet. Mal abgesehen davon das unser Postgeheimnis immer noch und auch für den Zoll gilt. Unbenommen davon gibt es Datenschutzgesetze an die sich alle - auch der Zoll - halten müssen.
Nicht umsonst landen die Pakete im Normalfall beim Zollamt und dürfen nur im Beisein des Abgabenpflichtigen und auch nur von Ihm selber geöffnet werden.
Zum Thema Zoll und Beschlagnahme und was Sie nicht dürfen mal dieser Link
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1989/xx890003.htm
passt zwar nicht wirklich zum Thema zeigt aber ein bisschen das die Jungs nicht alles dürfen.
LG Michael
Hallo,
NA ja der muss schon schnell entscheiden denn die haben ja auch schnell beschlagnahmt. Und da müsste ja auch ein Richter schnell entschieden haben. Sollte dies jedoch aus irgendwelchen Gründen vergessen Worden sein gehe ich davon aus das die Pakete wirklich blitzartig beim zuständigen Zollamt landen.
LG Michael
Zitat
Eigentlich müsste ein Staatsanwalt die Beschlagnahme nach SPO genehmigen. Allerdings: wie lange wird es wohl dauern bis ein Richter entscheidet dass die Beschlagnahme unrechtmäßig war?Die Rechtslage ist wie geschildert völlig klar. der Zoll handelt widerrechtlich, die Argumente versuche ich seit 3 Seiten darzulegen, ganz ohne einen "befreundeten" Anwalt fragen zu müssen.
Was alle tun müssten: Ersatzbeschaffung eines Helies und Regress vom Zoll fordern (ungewisser Ausgang, langwierig), aber dann macht der sowas nicht mehr.
.
NA ja der muss schon schnell entscheiden denn die haben ja auch schnell beschlagnahmt. Und da müsste ja auch ein Richter schnell entschieden haben. Sollte dies jedoch aus irgendwelchen Gründen vergessen Worden sein gehe ich davon aus das die Pakete wirklich blitzartig beim zuständigen Zollamt landen.
LG Michael
Zitat
Original von derLange
Zitat
Original von fuchs755
Zitat
Die Daten wer und wann von wem ein Paket erhalten hat liefert in diesem Fall die Post/DHL
Sorry, aber das galube ich eher nicht. das wäre der näcshte Datenskandal,...
Es geht ausschließlich darum, HC ans bein zu Pinkeln indem man die Kunden ärgert.
tut mir leid wenn ich widersprechen muss aber es geht um bares Geld was dem Fiskus flöten geht
das ist doch lächerlich die verbrennen Milliarden für dubiose Konjunkturpakete und beschweren sich dann über ein paar tausend euro die denen durch sowas verlohren gehen. Das soll nicht heißen das ich sowas gut heiße aber was der Zoll da abzeiht ist das letzte!!!
Gruß
Jack
Your-Aerial-Pic.de