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Panikmache mit Robbe-Link - Muss das sein?
http://cms.robbe.com/Zeitschrift-Modell-Recht7-10.pdf
wurde in einem gesperrten China-Thread gebracht. Es ist ein Link, der dem aufmerksamen Leser die Gefahren einer Sammelbestellungs-Tätigkeit mit Bezug aus China nahebringen soll.
Nun, diese Gefahren werden bestehen,a ber wenn dieser Artikel bei Robbe gehostet wird, so wird er wohl auch von Robbe initiiert worden sein.
Aber wenn ein solcher Artikel von "Haus und Hof aufs Spiel setzen" redet und mit "Besuch von der Staatsanwaltschaft" endet, dann ist der Ofen ehrlich aus. Ich will hier keine Gefahren herunterreden, aber das ist pure Polemik im Auftrag eines Modellbau-Herstellers. Dafür sollte sich dieses Forum echt zu schade sein, um diesen Schund hier zu verbreiten ...
Hartmut
reine panik mache!!!!
Gruß
Alex
Ich bin nur die Tage drüber gestolpert.
Allerding, wenn man für sich selbst importiert, sollte es einen nicht tangieren.
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Chilikakaoexperte
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elektroniktommi« (23. Juni 2010, 13:20)
Zur Gewerbesteuer: der Freibetrag beträgt 24.500Eur. Vom Gewinn. Insofern ist der Satz:
"Zwar mag bei kleineren Umsätzen weder eine Gewerbesteuer noch eine Umsatzsteuer abzuführen sein;"
reine Panikmache. es IST keine Gewerbesteuer fällig. Erst recht nicht, wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird.
Zitat
Dafür sollte sich dieses Forum echt zu schade sein, um diesen Schund hier zu verbreiten ...
Mit Deinem Posting verbreitest Du den Schund...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DrM« (23. Juni 2010, 13:20)
RE: Panikmache mit Robbe-Link - Muss das sein?
Zitat
Original von killozap
Nun, diese Gefahren werden bestehen,a ber wenn dieser Artikel bei Robbe gehostet wird, so wird er wohl auch von Robbe initiiert worden sein.
Mutmaßungen, was wäre, wenn er nicht bei Robbe gehostet würde?
Zitat
. Dafür sollte sich dieses Forum echt zu schade sein, um diesen Schund hier zu verbreiten ...
Was ist deiner Meinung nach Schund an diesem Artikel?
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Chilikakaoexperte
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Wohnort: Geilenkirchen, zur Zeit Mazar-e-Sharif, Afghanistan
Beruf: Pensionär
Aaaaber ........... ein wenig Wahrheit steckt doch in dem Artikel, der RA Felling wird sich nicht alles aus den Fingern gesogen haben, das meiste davon stimmt schon, wenn auch nicht immer gleich mit den von ihm drastisch geschilderten Konsequenzen. Aber das ist ja auch gar nicht der Punkt, denn wichtig ist zu wissen, in was für eine merkwürdige Situation man sich hineinmanövrieren kann, bloß weil man anderen einen Gefallen getan hat.
Ich jedenfalls werde peinlichst darauf achten, dass meine selbstimportierten Sachen nicht verkauft oder verschenkt werden, die werden, nachdem sie ihren Dienst getan haben, unbrauchbar gemacht und vernichtet, nichtmal Verschenken kommt in Frage.
Soll doch jeder selber in China oder wo auch immer bestellen und wer das nicht will, weil er keinen Computer oder keinen Internetzugang hat, der hat eben Pech gehabt.
Grüße
Udo
Der Artikel sagt aber nichts darüber aus, wie man die Gefahren bei Sammelbestellungen minimieren kann. So können sich die Sammelbesteller abwechseln, um nicht den Eindruck eines Gewerbes zu erwecken. Garantieleistungen können vorher ausgeschlossen werden, bei mehreren Personen braucht das nichts schriftliches.
Also, viel Müll um nix ...
Hartmut
RE: Panikmache mit Robbe-Link - Muss das sein?
Zitat
Original von Elektroniktommi
Zitat
Original von killozap
Nun, diese Gefahren werden bestehen,a ber wenn dieser Artikel bei Robbe gehostet wird, so wird er wohl auch von Robbe initiiert worden sein.
Mutmaßungen, was wäre, wenn er nicht bei Robbe gehostet würde?
Warum wohl schreibe ich "...wird er wohl auch von Robbe initiiert worden sein" und nicht "wurde von Robbe initiiert"?
Zitat
Original von Elektroniktommi
Zitat
. Dafür sollte sich dieses Forum echt zu schade sein, um diesen Schund hier zu verbreiten ...
Was ist deiner Meinung nach Schund an diesem Artikel?
Na, das ist doch wohl klar genug von mir geschrieben worden. Polemik ist halt Schund. Wenn jemand Übertreibungen einsetzt, um seinem Artikel mehr Bumms zu geben, so ist das ein Niveau, welches eher in die Bildzeitung passen würde, nicht in ein renommiertes Modellbau-Magazin. Also Schund ...
Hartmut
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »killozap« (23. Juni 2010, 13:33)
Zitat
Original von killozap
Der Artikel hat nicht nur die Aufgabe, die Sammelbesteller hellhörig zu machen. In der Überschrift ist nichts von Sammelbestellern aufgeführt. Der schnelle Leser wird sofort meinen, dass sich alle Hongkong-Besteller die Finger verbrennen (können). Erst die genaue Lektüre zeigt, dass es sich um Sammelbestellungen handelt, dabei aber wohl solche Sammelbestellungen, die öfters stattfinden.
Der Artikel sagt aber nichts darüber aus, wie man die Gefahren bei Sammelbestellungen minimieren kann. So können sich die Sammelbesteller abwechseln, um nicht den Eindruck eines Gewerbes zu erwecken. Garantieleistungen können vorher ausgeschlossen werden, bei mehreren Personen braucht das nichts schriftliches.
Also, viel Müll um nix ...
Privatverkauf, ohne Garantie und Rücknahme, fertig

Achja, "Panikmache mit Robbe-Link - Muss das sein?"
Sehr reisserische Überschrift

Als Panikmache ist das nicht beabsichtigt....nur weil ich Mod bin wird das jetzt vorgeschoben, oder wie?
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Chilikakaoexperte
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elektroniktommi« (23. Juni 2010, 13:35)
Im vorherigen Artikel auf der Robbe-Website wird vor den Lipo-Problemen der
Robbe-Nanojets gewarnt.
Dann kommt der Artikel, in dem vor Direktimporten aus Hongkong gewarnt wird ,
mit dem Ausdruck "man kann sich die Finger dran verbrennen".
D.h.: wenn man seinen Nano-Jet in Hongkong kauft, kann man sich die Finger verbrennen
wenn man ihn aber bei Robbe kauft, kann die ganze Bude abgefackelt werden.
Da kauf´ich doch lieber in Hongkong







Vielleicht sollte man sich bei einer Sammelbestellung schriftlich untereinander absichern.
(Gewährleistung Haftung usw)
Es gibt verschiedene Arten einer Sammelbestellung.Zb. ein Thread im Forum
"Sammelbesteller gesucht" 10 Besteller finden sich zusammen,bei einem fackeln die
Hütte ab.Thread nach 6 Monaten gelöscht usw, Postpapiere vorhanden.......
xxxxxx <--Keine Zeit zu schreiben.Mit etwas Phantasie haftet dann Max Mustermann oder?.....
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »offline« (23. Juni 2010, 15:07)

Wird gerne in Threads zu reparierten Empfängern usw. gemacht

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Chilikakaoexperte
[SIZE=3]REX-500 PROTOS 500 [SIZE=1]REX-250 [/SIZE] [/SIZE] FF-6/T8
Belt CP mit MX-12 Esky HH Gyro SG90.
CopterX in 2,4GHz
S.R.B. Quark mit MX-12
Cessna 182 SpW 1410mm <> Stinson Reliant <> ME-109 <> FunCub <> SuperCub
wegschmeißen einer Bananenschale eine potenzielle Gefahr, Bananenschale
ausgerutscht usw usw.
Egal nu zur Realität,da hab Ich doch eine reale frage.!
Kaum ein anderes Land der Welt hat so viele Freihandelsabkommen abgeschlossen
wie Chile.
"Das Ziel von Freihandelsabkommen ist es, sämtliche Zölle sowie alle nichttarifären
Handelshemnisse wie beispielsweise Ein- und Ausfuhrverbote von bestimmten
Produkten zwischen den Vertragspartnern abzubauen."
http://welthandel.suite101.de/article.cf…ommen_von_chile
Von dieser Zollabschaffung könnte jeder Sammelbesteller Profitieren wenn Ich
mit spiele.Als Beispiel:
Demnächst geht eh ein Päckchen als Geschenk als eine art Sammelbestellung von
hier nach Deutschland auf reisen an verschiedene Forenmitglieder,Inhalt Alpaka Felle
einige Kekse und Chilisoßen,da Ich nu eh ein fleissiger China besteller bin liegt es
nahe 50 verschiedene Lipos sowie 50 China Motoren beizufügen.Hey,alles Zollfrei
wenn Ihr mich als Sammelbesteller Oase nutzt.Ein Netzwerk in form einer Page für
Sammelbesteller liegt nahe.Wie weit ist dieses Fallbeispiel Legal und wie müßte Ich
mich absichern?
Als gegenzug erwarte ich als Fallbeispiel zb. verschiedene Segler von zb. Euromodell
erworben von Sammelbestellern und als Geschenk an mich versendet

Ne spass beiseite,so schlecht ist dieser Robbe-Link Artikel nicht er zeigt
die Gefahren in einer etwas übertriebenen Form und regt die Junge Generation zum
verantwortungsbewussten handeln an,Stichwort Exxxxy & Börse
edit:
Mein Text ist eine Realsatire,keine 50 verschiedene Lipos sowie 50 China Motoren.




Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von »offline« (23. Juni 2010, 17:06)
Zitat
Original von Elektroniktommi
Wird gerne in Threads zu reparierten Empfängern usw. gemacht![]()

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Wohnort: Geilenkirchen, zur Zeit Mazar-e-Sharif, Afghanistan
Beruf: Pensionär
So einfach ist das leider nicht, da hat der RA Felling schon nicht ganz Unrecht, wenn er auf diese Fallstricke hinweist, denn es geht hier nicht um den einfachen Ausschluss der Gewährleistung, weil der Verkauf von Privat erfolgt, sondern um ganz andere Problematiken, nämlich die Ersteinfuhr bzw. das "Inverkehrbringen" von Waren aus Drittländern: http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen
Zitat
Original von Elektroniktommi
Privatverkauf, ohne Garantie und Rücknahme, fertig
Auszüge daraus:
Zitat
Inverkehrbringen ist ein in rechtlichen Zusammenhängen häufig benutzter Begriff, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert ist. Der Hintergrund ist immer, dass ein „Inverkehrbringer“ als Verantwortlicher feststellbar sein muss, der haftbar gemacht wird, wenn an dem Produkt etwas nicht den dafür gültigen Vorschriften entspricht. Z. B. wenn von dem Produkt Gefahren ausgehen oder ausgehen können, auf die nicht oder nicht vorschriftsmäßig hingewiesen wurde (Gefahrstoffkennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt...) oder wenn das Produkt nicht die dafür vorgeschriebenen Prozeduren (Zertifikate, Genehmigungen, Prüfungen, Abnahmen, Zulassungen...) absolviert hat.
Man sieht hier also, dass jemand, der selbstimportierte Waren verschenkt, verkauft oder anderen zur Nutzung überlässt, plötzlich für alles verantwortlich gemacht wird, was auch ein professioneller Importeur berücksichtigen muss:
Zitat
Beispiel-Definitionen: Inverkehrbringen ... * ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich (§ 2 Abs. 8 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ).
- Einhaltung der CE-Vorschriften,
- Einhaltung bzw. Nachweis der Konformität bei Funkgeräten (Sendemodulen)
- diese komische "Elektronikschrottabgabe", die alle Importeure bzw. Inverkehrbringer von technischen Geräten zu zahlen haben,
- sowie eventuell andere, mir nicht bekannte Vorschriften, die zu beachten sind.
Blöderweise wird jemand, der selber importiert hat, mit der Weitergabe dieser Sachen an Dritte zum "Inverkehrbringer" und muss plötzlich auch für die Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze geradestehen. Das ist nun mal geltendes Recht und weder von RA Felling noch von mir zu verantworten.
Man kann natürlich den Kopf in den Sand stecken und so tun, als sei das alles Blödsinn ....... aber jammert anschließend nicht rum, wenns euch erwischt hat.
Grüße
Udo
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Wohnort: Geilenkirchen, zur Zeit Mazar-e-Sharif, Afghanistan
Beruf: Pensionär
Nein, ganz und gar nicht: Der Importeur bleibt immer der Inverkehrbringer eines Gerätes aus Drittstaaten in die europäische Gemeinschaft und hat alle Konsequenzen zu tragen!
Zitat
Original von killozap
So können sich die Sammelbesteller abwechseln, um nicht den Eindruck eines Gewerbes zu erwecken. Garantieleistungen können vorher ausgeschlossen werden, bei mehreren Personen braucht das nichts schriftliches.
Also, viel Müll um nix ...
Lass doch mal diese blöde Steuergeschichte beiseite, das sind doch Peanuts im Vergleich zu den Schwierigkeiten, die man als Inverkehrbringer bekommen kann, nachdem man die Sachen weitergegeben hat. Siehe meinen Beitrag weiter oben.
Grüße
Udo