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@Joerg62
Was hat mein Beitrittsdatum mit dem Posten zu tun


Wenn die Inkassofirma schreibt das sie REGELMÄßIG für den Laden einzieht, dann kommt das öfters vor und sind Tatsachen und hat mit übler Nachrede nichts zu tun! Dann ist das von mir noch freundlich formuliert. Ausserdem hat er mich als Lügner hingestellt. Seit ihr zufällig befreundet oder was?!
@offline
Vermutlich muß er keine Mahnung schreiben. Wenn er Carakter hätte,würde ich eine von Ihm und nicht eine vom Inkassobüro bekommen.
Wo ist das missverständnis? Am 4.12. habe ich den Flieger bestellt. 4 Tage später lag der Flieger vor der Tür. Sollte ja abgebucht werden. Da der Flieger ja vor der Tür lag,bin ich davon ausgegangen das er abgebucht hat. Hat er aber nicht.Ich habe auch nicht nachkontrolliert . Am 23.12. dann die Mahnung vom Inkassobüro.
Grüße
Dass an Dich in der Zwischenzeit keine email oder ähnliches ankam, glaube ich nicht.
sollte es doch so sein, dann ist das ein Versäumniss des Verkäufers ( ist nich auch Er "nur" Mensch & mach kleine Fehler ? )
also schliesse Dich kurz mit dem Verkäufer. Einige Dich mit Ihm.
Hier wirste vergeblich nach einer Lösung suchen!
LG Doris

Zitat
Original von flying_chicken
Dass an Dich in der Zwischenzeit keine email oder ähnliches ankam, glaube ich nicht.
sollte es doch so sein, dann ist das ein Versäumniss des Verkäufers ( ist nich auch Er "nur" Mensch & mach kleine Fehler ? )
Ist jetzt der Verkäufer das Opfer? niemand wirft diesem einen Fehler vor!
Findest du es ok, den Kaufpreis zu verdoppeln weil der Verkäufer einen Fehler gemacht hat und ja auch nur ein Mensch ist.... man fasst es nicht.
Zitat
Original von flying_chicken
also schliesse Dich kurz mit dem Verkäufer. Einige Dich mit Ihm.
Hat er doch versucht (siehe Eingangspost) und wurde rüde abgewiesen. Was willst du da noch einigen?
Zitat
Original von flying_chicken
Hier wirste vergeblich nach einer Lösung suchen!
Das stimmt, aber ICH z.B. weiß jetzt schonmal wo ich nicht mehr bestellen werde. Habe dort schon einmal bestellt und alles war ok, aber beim nächsten mal vergess ich vielleicht auch ne Ziffer und dann gehts mir genauso. Nene. Er wollte ja auch warnen. Darf man hier zwar nicht, aber viele werden den Shop Namen schon gelesen haben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cyblord« (30. Dezember 2010, 22:40)
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Rott am Inn
Beruf: Laminierer/ Faserverbundtechniker/Carbonfaserverbieger
verstehe nicht was es da zu heulen gibt, OnlineShops sind scheise, weis doch jeder!! Warum geht man bitte nicht gleich zu seinem Stützpunkthändler und zahlt da einfach a bisserl mehr. Dann hat der auch nix dagegen wenn man fragt, darf ich den da mal ankrapschen!! Das alles geht im Internet nicht. Vor allem den Bausatz den man haben möchte begutachten. Alles drinne oder was braucht man noch der Freundliche Ladenhüter wird es einem verraten!!
Meine Güte ich könnt mich über solche Threads köstlich amüsieren, wenn es nur nicht so traurig wäre, vor allem wenn man sich hinter Ladenhüters Rücken hier ausheult. Weil der XYZ Shop einen wieder mal bei einem Schnäppchen über den Tisch gezogen hat. Ich würde es es auch machen. ich würd jeden mit seinem Schnäppchen über den Tisch ziehen. Ihr wollt beschissen werden, sonst würdet ihr nicht Online einkaufen wollen, um 5€ feilschen und dann is es nix, dann war es doch nicht das was man sich erhofft hat.
Das man 3. mit seiner Dummheit in den Foren behelligen muss,
Stirb wie ein Mann!!


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hangfräse« (30. Dezember 2010, 22:45)
Zitat
Original von Hangfräse
..............aber genau diese Threads sind wie alle Pornofilme auf der Welt!! Kennst Du einen, kennst du alle!! Und genau der is wieder so einer!! ...............
Ich lerne immer wieder etwas neues

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »offline« (30. Dezember 2010, 22:55)
Wie der weitere Werdegang des Händlers ist, bleibt doch ihm überlassen.
Der Käufer ist der Zahlungspflicht nicht nachgekommen, Kontrolle online oder per Auszug bei der Bank hätte einiges im Vorfeld klären können, ist nicht gemacht worden.
Nun liegt das Kind mit gebrochenen Beinen und Armen im Brunnen. Da wird viel Heulen nichts mehr bringen, Inkasso-Unternehmen wollen ihr Geld haben.
Wie oben schon angedeutet wurde, kann die falsche Kontonummer, auch wenn nur eine Zahl fehlt oder verdreht wurde, als Betrugsversuch ausgelegt werden, findige Anwälte nutzen da jede Lücke.
Man kann jetzt von Seiten des Käufers aus versuchen, das Dilemma auszusitzen, nur der lange Arm des Inkasso-Unternehmen vergisst sowas nicht.
Wird alles nur noch teurer...
Der Händler hat schon Recht, bei ihm ist Vorsprechen wegen Klärung sinnlos, das Inkasso-Unternehmen ist der Ansprechpartner.
Einige, oder fast alle Inkasso-Unternehmen "kaufen" dem Geschädigten den offenen Betrag ab, und setzen ihre Auslagen mit auf die Rechnung.
Der Händler hat [warscheinlich] sein Geld, das I-U aber noch nicht...
Den Händler jetzt die Schuld zu geben, für eigenes Unvermögen, nicht gerade Gentleman-like...
Man könnte es jetzt auch sportlich sehen, denn Spielschulden, sind Ehrenschulden - man hat versucht, den Händer auszuspielen, hat nicht geklappt und die rote Karte für ein böses Foul wurde gezogen...
In diesem und auch anderen Sinne
Michi
Zitat
Original von cyblord
Ist jetzt der Verkäufer das Opfer?
Dass Du offensichtlich nur in Kategorien: Opfer oder Täter denken kannst, erstaunt mich jetzt nicht wirklich.

Zitat
Original von flying_chicken
also schliesse Dich kurz mit dem Verkäufer. Einige Dich mit Ihm.
Zitat
Original von cyblord
Hat er doch versucht (siehe Eingangspost) und wurde rüde abgewiesen. Was willst du da noch einigen?
wissen Wir WIE Er es versucht hat? hat Er freundlich nachgefragt, oder gleich losgedonnert (so nach dem Motto: gehtz noch?)
nochmals: hier wird er keine Lösung finden -die liegt bei IHM und dem Verkäufer. +Lösungen finden sich selten mit dickem Hals. (erst ohne Wut wird die Faust zur Hand und kann gereicht werden ....)
LG Doris

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »flying_chicken« (31. Dezember 2010, 02:11)
kannst mir ja mal den namen von dem laden per PN schicken das ich weiß wo ich nicht bestelle.
Gruß
Alex
Zitat
Original von cyblord
Zitat
Original von flying_chicken
Dass Du offensichtlich nur in Kategorien: Opfer oder Täter denken kannst, erstaunt mich jetzt nicht wirklich.
Aha und wieso nicht bitte?
gruß cyblord
aufgrund dessen, was ich hier so von Dir lese

LG Doris

Zitat
Original von flying_chicken
Zitat
Original von cyblord
Zitat
Original von flying_chicken
Dass Du offensichtlich nur in Kategorien: Opfer oder Täter denken kannst, erstaunt mich jetzt nicht wirklich.
Aha und wieso nicht bitte?
gruß cyblord
aufgrund dessen, was ich hier so von Dir lese
LG Doris
auf grund dessen was man immer von ihm lesen kann!

Wie ich schon schrieb - das Leben ist kein Ponyhof. Wenn man den Satz mal durchdenkt - es gibt eben Situationen/Leute, da hilft fairer Sportsgeist im Umgang nichts. Nicht umsonst sind die Gerichte überlastet.
@BlackJack: Schau Dir das mal bzgl. Verzug und Fälligkeit an:
http://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
Da wir den Kaufvertrag des Themenstarters nicht kennen, ist es müssig, hier Aussagen zur Zulässigkeit von Mahngebühren zu treffen.
Und wie man daraus auch lesen kann, gibt es nicht so einfach gut und böse. Wie alles im Leben hat es viele Facetten und Betrachtungsweisen. Und aus genau diesem Grund wird sowas hier nicht namentlich errötert. Uns fehlt die Sach- und Fachkenntnis, zu entscheiden, wer Recht hat.

Mannomann, solche Kunden wünscht sich wohl jeder Shop. Schlimm genug, dass eine ganze Industrie davon leben kann. Aber mir wird gerade klar, warum.
![==[]](wcf/images/smilies/hammernd.gif)
Ich würde den Warenwert überweisen und gut.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lars77« (31. Dezember 2010, 09:59)
Kannst du nachsehen, ob Du wirklich alles richtig abgesendet hast?
Anwalt aufsuchen halte ich normal auch für den Richtigen Weg wenn Du Dir sicher bist, alles korrekt gemacht zu haben.
Der Anwalt wird nicht teurer als der Streitwert.
[IMG]http://www.rclineforum.de/forum/attachment.php?attachmentid=122429&sid=[/IMG]
[SIZE=4]Ströme messen nicht vergessen![/SIZE]
Chilikakaoexperte
Ich hatte mal beim Aufsuchen einer Website und dem Registrieren dort das Klitzekleingedruckte übersehen (was zudem auch kunstvoll versteckt war), dass nun 60,-€ fällig wären. Mahnung von der Firma, Mahnung vom Anwalt der Firma - bis mittlerweile die doppelte Forderungshöhe anstand. Ich habe dort natürlich mich schriftlich hingewandt - Null Reaktion. Dann habe ich einen Freund, der Rechtsanwalt ist, mein Schreiben auf seinem Kopfbogen hinschicken lassen. Und ab da war Schluss mit Post von der Gegenseite. Ist doch ein Wahnsinn, dass es nicht auf den Inhalt, sondern auf die Form ankommt. Aber - hätte ich nichts gemacht und die Sache aussitzen wollen, wäre als nächstes der Mahn-/Vollstreckungsbescheid mir ins Haus geflattert.
Der Tipp von Lars mit der bloßen Zahlung des Warenwertes ist insofern halt ein schlechter Tipp, als dass das Inkassobüro dann sicher die Forderung sich titulieren lässt und den gezahlten Betrag lediglich nach § 367 BGB absetzt. D.h., die Verrechnung erfolgt nach Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Also werden erstmal die Kosten getilgt und die Hauptforderung bleibt (teilweise) bestehen. Und dann können die munter vollstrecken lassen und das machen die auch. Ich habe in meiner Praxis als Gerichtsvollzieher sehr viele solcher Sachen zu vollstrecken. Ich weiß oft genau, dass es so gelaufen ist, wie in unserem Fall im Thread hier, aber wenn ein Titel existiert, ist der Drops gelutscht und es ist extrem schwierig, da wieder rauszukommen.
Aber wie schon gesagt, jeder kann das machen, wie er will. Dann aber bitte nicht jammern, wenn mein Kollege vor der Tür steht.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »frankyboy« (31. Dezember 2010, 10:30)
Das Inkasso-Unternehmen will sein Geld, da wird man nicht drumrum kommen. Im Höchstfall erstatten die, nach eingehenden Gesprächen, einige Kosten, das wars dann auch schon. Was aber nicht sehr viel sein wird.
Wenn das Inkasso-Unternehmen einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid schickt, heisst dass auch noch nicht, jetzt adhoc zahlen, aber, die haben dann 30 Jahre lang Recht auf das Geld plus Zinsen. Irgendwann kommt dann die dicke Rechnung.
Um weiteren Ärger und noch höherer Zahlung aus dem Weg zu gehen, die Kosten an das Inkasso-Unternehmen überweisen und Ruhe haben. Fall abgeschlossen.
Hat man allerdings zu viel Geld über, kann man den Anwalt noch beauftragen und andere bereichern, ohne nennenswerten Erfolg gehabt zu haben.
Ich arbeite im Gefängnis, da bekommt man so einiges mit, von allen Seiten...
Wünsche einen guten Rutsch
Michi
[IMG]http://www.rclineforum.de/forum/attachment.php?attachmentid=122429&sid=[/IMG]
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Chilikakaoexperte
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elektroniktommi« (31. Dezember 2010, 12:05)