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Aber in Zukunft werden in der Luft auch "Autobahnen" (U-Space) geplant, und wer dort mitfliegen will, kommt um das Thema nicht rum. So ähnlich, wie bisher auch eine Freigabe für Flüge im kontrollierten Luftraum erforderlich ist.
Mir ist noch nicht ganz klar, wer die Einteilung in C0, C1 usw. vornimmt, denn C4 wäre ja der bisherige Zustand ohne Höhe, Fernidentifikation. Gilt das quasi nur für gewerbliche Anbieter?
Blade Nano cpx, Blade msrx, TRex250, Trex450 (FB),
Yak54, Extra300, Edge540, Shockflyer (zu viele),
Fox, Minifox, ...
Newton 114/900, Newton 150/1500
1 Briard
Verstehe...
Mir ist noch nicht ganz klar, wer die Einteilung in C0, C1 usw. vornimmt, denn C4 wäre ja der bisherige Zustand ohne Höhe, Fernidentifikation. Gilt das quasi nur für gewerbliche Anbieter?
Das macht der Hersteller. Die haben aber noch Zeit weil es eine Übergangsfrist gibt.
Nachzertifizierungen von Bestandsdrohnen wird es wohl nicht geben.
Thomas
🖖
Vielleicht ist Wissen doch nicht die Antwort auf alles. Bleibt gesund!!!
PS: Die Aluschilder sind ja jetzt auch nicht mehr notwendig...
Blade Nano cpx, Blade msrx, TRex250, Trex450 (FB),
Yak54, Extra300, Edge540, Shockflyer (zu viele),
Fox, Minifox, ...
Newton 114/900, Newton 150/1500
1 Briard
Mit den neuen Infos hat sich ja nun einiges erledigt in diesem Beitrag.
Allerdings, was die Obrigkeiten sich da so ausdenken....
Muß man das verstehen oder nachvollziehen können?
Feuerfeste Schilder mit Angaben zur Person war doch okay.
Einerseits werden Regelungen strenger, andererseits irgendwie hirnrissig.
Auf einmal reicht es mit Edding zu beschriften

Die Grundregeln sind nun erstmals EU weit. Auch wenn die einzelnen Länder noch verschärfen dürfen.
Vorher hast du in jedem EU Land lange suchen müssen um zumindest an die Grundregeln zu kommen.
Thomas
🖖
Vielleicht ist Wissen doch nicht die Antwort auf alles. Bleibt gesund!!!
daran wird es wohl liegen das ich schwer von Begriff bin.
1:Hat diese Antwort in irgendeiner Form etwas mit
meiner Äußerung zur Plakette zu tun?
2:Alles was ich hier auch zuvor geschrieben habe,meine
eigentlichen Fragen wurden die hier von irgend jemand beantwortet?
Diese Fragen wären immer noch offen,ganz gleich welche Regelung die letzten Jahre bestanden,- Aktuell sind ,-oder zukünftig kommen werden.
Hier wird gerne kopiert und zitiert.
Dann bitte 1x auch für dumme wie mich verständlich!
Ich als dummer Wildflieger möchte nun wissen
OB ich MORGEN z.b. in Mönchengladbach auf Feld XY
Ein Modell starten darf.
Dann schickt bitte dem der nichts Kapiert
wo man eine Genaue Luftraum Karte einsehen kann.
Aber bitte mit Maßstab Angabe,heranzoombar,ohne das sie so dermaßen verzerrt,das wenn ein Maßstab vorhanden sein sollte die Markierungen nicht 5 km aufweisen.
Für mich sind die eigentlichen Probleme mit neuer Regelung wie auch immer nicht behoben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gecko11« (5. Januar 2021, 07:13)
Hi Gecko,Hier wird gerne kopiert und zitiert.
Dann bitte 1x auch für dumme wie mich verständlich!
das mit der Zitatfunktion hat den Sinn, dass man leichter und übersichtlicher auf eine bestimmte Textstelle/Frage Bezug nehmen kann.
Das ist hier absolut harmlos. Es gibt jemanden, der aus einem Beitrag Textstellen in mehrere neue Beiträge zitiert. Da können aus
einem Beitrag dann mal schnell 2 bis 5 neue werden, weil 5 einzelne Textstellen zitiert werden...
Was jetzt wann wie wo geflogen werden darf, könnte aus diesem Links hervorgehen:
https://lba-openuav.de/onlinekurs/lehrma…ssifizierungen/
Drohnenverordnung in Kraft - Auswirkungen auf den Modellflug?
Im zweiten Link ist dann auch mal ausdrücklich zu lesen, dass und wie lange der bisherige Kenntnisnachweis noch gültig ist.
Den neuen Kompetenznachweis A1/A3 zu haben ist zwar nett, aber die Panikmache, dass man aktuell NUR damit fliegen dürfe
und der bisherige Kenntnisnachweis ab sofort seine Gültigkeit verloren hätte, war schon etwas voreilig.
CU Eddy
Wer meint, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
LG Harald

Bin vielleicht auch zu blöde Fragen so zu formulieren das sie auch wirklich verstanden werden wie ich es meine.
SORRY,...
Habe aber nun endlich etwas gefunden das wirklich genau das zur Sprache bringt was ich meine.
Ob ich diesen Link hier nun schreiben darf ?
Falls nicht,wird es wohl gelöscht werden.
https://www.rc-network.de/threads/flugbeschr%C3%A4nkungsgebiete-und-ihre-geheimnisse-teil-1.11813050/
ich versuchs mal einfach:
Du bist in einem Verband (DMFV oder DAEC) hast versicherung und Kenntnisnachweis alt (2017 bis 2020 erworben) dann kannst in Mönchengladbach auf Wiese XY, sofern der Eigentümer das erlaubt und Du ein Modell unter 5 Kg fliegst, zum fliegen gehen, darfst über 120m hoch und es gilt die Übergangsfrist für Registrierung und Kennntnisnachweis neu.
Du bist nicht im Verband, hast keinen Kenntnisnachweis alt, dann musst Du jetzt auf die LBA Web Seite , Dich registrieren (sonst kalppts mit dem Prüfungstool nicht) und dann den Kenntnisnachweis neu machen. mit diesem darfst dann auf die Wiese, der Eigentümer muss trotzem einverstanden sein und Du darfst fliegen bis 120m über Grund.
War das jetzt so wie Du es brauchst?
Dies ist mir auch so bekannt, und nichts neues.
Ich kann nur nochmals auf diesen Link verweisen, und sich die Zeit mal zu nehmen dies komplett durchzulesen.
Ich könnte meine eigentlichen Fragen nicht besser formulieren.
Damit bin ich auch fündig geworden,und es sieht so aus als ob es keine eindeutige Aussagen diesbezüglich gibt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gecko11« (5. Januar 2021, 11:11)
Schau mal hier:
https://www.dmfv.aero/allgemein/drohnenv…den-modellflug/
den Aussagen einer Behörde.
"Herr Richter, auf Facebook, beim DMFV und auf RCNetwork kann man das nachlesen! Was schert mich eine Aussage des LBA?"
CU Eddy
Wer meint, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
Pünktlich zum 31.12.2020 war die A1A3-Prüfung online und es hat alles funktioniert.
Ich habe direkt zum Jahresanfang den Test gemacht und bestanden.
Das manche den Test angeblich so locker aus dem Ärmel schütteln könne, halte ich für Angeberei.
Daran ist nichts locker. Die 40 Fragen gibt es in bestimmt 4-5 Variationen. Man müsste also bis zu 200 Fragen auswendig können um mit 100 Prozent zu bestehen.
Es gibt wie immer einfache und schwierige Fragen. Daran ist nichts anders als bei anderen Prüfungen auch.
Jetzt steht noch die endgültige Registrierung der Verbandsmitglieder aus, aber da bin ich zuversichtlich.
Meine DMFV-Nr wurde alternativ bereits jetzt akzeptiert. Irgendwann wird es einen Abgleich geben.
In dem Sinne ... nicht labern sondern machen

wo man eine Genaue Luftraum Karte einsehen kann.
Aber bitte mit Maßstab Angabe,heranzoombar,ohne das sie so dermaßen verzerrt,das wenn ein Maßstab vorhanden sein sollte die Markierungen nicht 5 km aufweisen.
was offizielles, in dem MGL aufgeführt ist.
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohn…en%20der%20DFS/
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohn…%20DFS/EDDL.pdf
im Detail noch EDLN
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohn…%20DFS/EDLN.pdf
Klar, ICAO-Karten sind nicht besonders detailliert, was die reale Umgebung darunter anbelangt.
In diesem Untersuchungsbericht ist die Karte etwas besser,
https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/…publicationFile
für cm-genaue Navigation aber auch nicht brauchbar (und eben nicht offiziell).
Ansonsten noch der Verweis von der DFS auf die droniq App.
https://droniq.de/pages/droniq-app
Du kannst auch noch hier anfragen.
http://www.brd.nrw.de/verkehr/luftverkeh…tze_in_nrw.html
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/ver…hrtsysteme.html
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »e-beaver« (8. Januar 2021, 11:43)
Was ist mit den Hallenfliegern? Gilt da die auch die 250gr-Grenze? Oder kann ich mich bei einer (abgeschlossenen) Halle auf die Unverletzlichkeit der Wohnung / Privatgelände berufen und deswegen auch einen Flieger über 250gr und/oder mit Kamera starten?
Zugegeben eine sehr theoretische Frage, aber vielleicht trotzdem nicht uninteressant. Es soll sie ja noch geben, die Leute, die in der Turnhalle fliegen.
Gruss
Hubbi
Hi Hubbi,Was ist mit den Hallenfliegern?
Halle ist kein öffentlicher Luftraum. Da kannste alles machen, was Dir und Deinen Modellen gut tut.
CU Eddy
Wer meint, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
MIttlerweile hat sich auch das LBA zu der Kritik geäussert, dass der Test zu leicht sei. Kurz gesagt, es ist Absicht. Mehr dazu in diesem Artikel von Spiegel online
Nichts destotrotz könnte es sein, dass ein Verstoss gegen die neue Verordnung mit bestandenem Test härter bestraft wird, als ohne Test. Mit Test hat man bewiesen, das man es besser wusste, insofern wird dann aus einen fahrlässigem Verstoss ein vorsätzlicher Verstoss.

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