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RCLine Neu User
Wohnort: Kliding
Beruf: Schilderfuzzi bei www.modellflug-kennzeichen.de
Empfehlung für Drohnenpiloten - Prüfung bzw. Registrierung beim LBA
https://lba-openuav.de/
Aber ACHTUNG: Die Fernpiloten-ID ist NICHT die UAS-Betreiber-Nr (e-ID) - Die e-ID bekommt man später, nach manueller Prüfung des Ausweises. Soll per Mail mitgeteilt werden (SPAM-Ordner beachten), ist aber, wenn zugeteilt, nach dem Einloggen beim LBA oben rechts abrufbar (siehe Bild unten)
Und NEIN, man darf die e-ID NICHT einfach ins Batteriefach kleben. NUR wenn es sich bei dem Fluggerät um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt, bei dem der Aufkleber das Gesamtbild stören würde.
Und NEIN, man darf die e-ID NICHT einfach ins Batteriefach kleben. NUR wenn es sich bei dem Fluggerät um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt, bei dem der Aufkleber das Gesamtbild stören würde.
Sagt wer? ^^
Eigeninteresse? (Schilderfuzzi bei www.modellflug-kennzeichen.de)
Das stimmt so wohl eher nicht! > Link zur KORREKTEN Information!!
Auszug aus dem Link:
Fett durch mich.
Zitat
eID – Das neue Kennzeichen
Im Fall der erfolgreichen Registrierung erhält jeder Modellflugsportler die für seine Person erzeugte, sogenannte "eID" (electronic Identification). Damit ist die Registrierung bestätigt. Mit dem Empfang der eID ist die Registrierung abgeschlossen. Sie ist unbegrenzt gültig. Eventuelle Datenanpassungen oder Löschungen müssen von jedem Modellflugsportler direkt in dem für ihn beim LBA eingerichteten "Account" vorgenommen werden. Aufgabe der Verbände ist nur die Eingangsmeldung. Die Verbände erhalten keine Bestätigung der Registrierung und erfahren auch nicht die "eID" ihrer Mitglieder.
Die "eID" ist vom Modellflugsportler auf jedem Flugmodell anzubringen. Sie muss bei Flugmodellen nicht abgestrahlt werden. Sie ersetzt zukünftig das feuerfeste Adressschild mit Name und Adresse. Das "neue Kennzeichen" kann nach derzeitigem Informationsstand an jeder Stelle des Flugmodells - also auch im Inneren, sofern es einfach zugänglich ist, z.B. im Batteriefach, - angebracht werden und muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein.
Und bislang hat sich an dieser Aussage nichts geändert.
Gruß von
www.modellplakette.de
CU Eddy
Wer meint, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte…0/FAQ_node.html
Zitat:
"Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich z.B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich."
Meiner Meinung nach ist es allerdings nicht ganz klar beschrieben ob es nur bei einem Originalem Modell erlaubt ist die Nummer im Batteriefach anzubringen.
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RCLine Neu User
Wohnort: Kliding
Beruf: Schilderfuzzi bei www.modellflug-kennzeichen.de
Schwachfug oder Begrifflichkeiten nicht erkannt?
Zitat:
"Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich z.B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich."
Man möge mich korrigieren... aber die beim LBA beschriebene Kennzeichnung für Scalemodelle, ist gar keine Kennzeichnung und nach deren Beschreibung eigentlich überflüssig! Es muss irdendwo eine Nummer drauf, die man nach Belieben verstecken darf!
Eine Kennzeichnung hat doch wohl eindeutig den Sinn und Zweck etwas zu kennzeichnen!? Wenn ich kennzeichne, sollte die Kennzeichnung doch auch den Zweck erfüllen, erkannt zu werden?
Da ist doch das Gesamterscheingungsbild vollkommen nachrangig. Das ist Geschmackssache von einzelnen Personen, ob das Erscheinungsbild dadurch leidet oder nicht.
Solche Formulierungen haben doch wohl eindeutig in einer Verordnung nichts zu suchen?!
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RCLine Neu User
Wohnort: Kliding
Beruf: Schilderfuzzi bei www.modellflug-kennzeichen.de
Eine Falschmeldung:
Zitat von »modellscout«
Und NEIN, man darf die e-ID NICHT einfach ins Batteriefach kleben. NUR wenn es sich bei dem Fluggerät um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt, bei dem der Aufkleber das Gesamtbild stören würde.
... sagt das LBA, hier der > DIREKTE Link zu den Informationen !! vorletzte Zeile>Sagt wer? ^^
Eigeninteresse? (Schilderfuzzi bei www.modellflug-kennzeichen.de)
Das stimmt so wohl eher nicht! > Link zur KORREKTEN Information!!
Auszug aus dem Link:
Solche Formulierungen haben doch wohl eindeutig in einer Verordnung nichts zu suchen?!
Das steht auch nicht in der Verordnung, sondern in den FAQ´s des Luftfahrtbundesamtes.
In der Verordnung steht nur:
"UAS-Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Registrierungsnummer auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an."
Und damit ist auch klar, das es sich nicht um ein Kennzeichen handelt, sondern um eine Registriernummer.
Diese hat Rechtlich die gleiche Relevanz wie etwa eine Fahrgestellnummer bei einem Automobil.
Das LBA schreibt in seinen FAQ´s :
Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich z.B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde.
Dort steht "z.B.", und nicht "ausschließlich", daher kann man davon ausgehen das neben den im Original existierenden Luftfahrzeugen, noch weitere Beispiele und Gründe geben kann, die ein Anbringen auch innerhalb des UAS erlaubt.
Der Sinn dieser Registriernummer ist ja wohl, Berechtigten, Auskunft über den Betreiber zu ermöglichen.
Berechtigte sind z.B. Behörden, oder auch Geschädigte.
Beide haben direkten Zugriff auf das UAS und können so zur Kenntnis der Registrierungsnummer erlangen, auch wenn sie innen angebracht ist.
Unberechigte, also z.B. Neider oder andere Blockwarte, die den Betreiber ohne jegliche Notwendigkeit bei Behörden anschwärzen wollen, haben aus Datenschutzrechtlichen Gründen eben keinen Zugriff auf die Registriernummer.
Ich begrüße dieses ausdrücklich und werde meine Registriernummer grundsätzlich immer nur innen anbringen.
Du magst im Schilder erstellen eine Koryphäe sein, beim lesen und deuten von Gesetzestexten hapert es jedoch. Oder kann man da Lobbyarbeit für die Schilderindustrie unterstellen?
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Silberfuchs« (24. Februar 2021, 15:18)
Und damit ist auch klar, das es sich nicht um ein Kennzeichen handelt, sondern um eine Registriernummer.
Diese hat Rechtlich die gleiche Relevanz wie etwa eine Fahrgestellnummer bei einem Automobil
Nicht ganz, es ist schließlich keine fahr(flug)zeugspezifische Registriernummer sondern eine betreiberspezifische .
Dann lass Dir mal von einem Juristen die Bedeutung von: "Rechtlich gleiche Relevanz", erklären.Und damit ist auch klar, das es sich nicht um ein Kennzeichen handelt, sondern um eine Registriernummer.
Diese hat Rechtlich die gleiche Relevanz wie etwa eine Fahrgestellnummer bei einem Automobil
Nicht ganz, es ist schließlich keine fahr(flug)zeugspezifische Registriernummer sondern eine betreiberspezifische .

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