- RCLine Forum
- » Flächenflugmodelle
- » Slow- und Parkflyer
- » Aeromusicals und Copyright?
- 1
- 2
Sorry dass du so lange auf eine Antwort warten musstest.
Auf Messen wird das Abspielen von Musik über den Veranstalter geregelt. Bei AeroMusicals auf Wettbewerben gelten die gleichen Regelungen wie bei Modellflugtagen draussen, wobei allerdings alle Modellpiloten ihre Musik aus vielen Musikstücken zusammenschneiden und damit fast schon selbst "künstlerisch" tätig werden (in Verbindung mit dem Fliegen sind sie es allemal


Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: NRW-48149 Münster
Beruf: Designmodellbauer / Fachredakteur Bauplanmodelle bei Modell AVIATOR
Das wäre wie bei dem GEMA-Beispiel Diashow, da stehen die Dias im Vordergrund, aber das ist unwichtig, es wird hier ein Produkt(Musik) zur Untermahlung benutzt das kostenpflichtig ist, wie es geschnittten ist ist dabei egal, es ist wie die Farbe an der Wand hinter der Dia-Leinwand, auch wenn nicht im Vordergrund steht muß sie bezahlt werden und man darf sie deshalb nicht stehlen.
Bei einem Dorfschützenfest z.B. bezahlt z.B. auch der Schützenverein bzw. der ausrichtende Wirt die Musik nicht nur für die Kapelle im FEstzelt, die ja auch GEMA-geschütze Lieder spielt (die Lieder müssen hier soger per Liste geführt werden), sondern auch für das drausenstehende Kinderkarusel, wo das Karuselfahren im Vordergrund steht, komplizierter dürfe der Fall sein wenn der Spielmannszug durchs Dorf marschiert, die spielen ja auch GEMA geschütze Lieder nach, wie das berrechnet wird weiß ich nicht, aber auch dafür wird es eine Regelung geben, man kann ja nicht Quadratmeterweise für das ganze Dorf bezahlen

Bei einem Flugtag natürlich der ausrichtende Verein, da ist das klar, bei einer Verbandsmeisterschaft wäre ja wenn die Frage, ist der Verband oder der entsprechende Verein der Veranstalter, Jürgens Aussage entnehmen ich "gelten die selben Regeln wie bei einem Flugtag drausen" also auch hier der ausrichtende Verein.
EDIT Hilmar war schneller

Zu der Veränderung, ich hatte schon selber als Musiker Ärger mit der GEMA allein weil sie bei mir auf einem Stadtfest kopierte Noten entdeckt hatten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Holger_Lambertus« (13. Dezember 2004, 09:36)

Danke!

-Fabrizio
Das ist nunmal leider so bei Veranstaltungen, Fleis allein macht keinen guten Veranstalter

Ob man nun seine Vereinstrainings/meisterschaften anmeldet ist halt so eine Sache, der Festwirt der sein Schützenfest nicht anmeldet muß die Verantwortung hinterher auch alleine tragen, bei einem Verein ist das halt anders wenn später dann die fette Strafe kommt, danken wird es dem Vorstand/Verantwortlichen nachher keiner wenn er auf deisem Wege versucht Geld zu sparen, es wäre etwa derselbe Fall als wenn er Schnapsflaschen im Supermarkt klaut um Geld für den Verein zu sparen.
Weckt man auf der anderen Seite aber nun schlafende Pferde, lockt man evtl damit auch einen GEMA-Spitzel auf die Veranstaltung, dann geht es um die Musik der Piloten, haben sie die OrginalCDs nicht dabei, bzw. können den Besitz nicht nachweisen(z.B. aus kopierten MP3s entstanden), dann gehen die gleich mit dem Veranstalter mit ins Kitchen

Dasselbe Vereinstrainingsabend mit Musik, ganz klar anmeldepflichtig, man stelle sich folgendes vor:
Besuchter: Tolle Modelle, wie lange macht ihr das denn schon
Pilot: 4Jahre
Besucher, Boah, Klasse, und wie oft übt ihr das?
Pilot: ja einmal die Woche hier in der Halle
Besucher: OK gestatten GEMA. das macht dann 4Jahre mal 52Wochen = 208Trainings plus Strafe.
(Abhilfe, von vorneherein mit Kopfhöherer trainieren, oder die Tür abschliesen)
Man weiß nie ob in der Nachbarschaft ein Stasi ääähhhh GEMA-Spitzel sitzt

Ermessensfrage, wo die Politzei net schaut fahr ich manchmal auch zu schnell, oder wie es früher hies; GEMA oder GEMA net in Knast

Zu sagen, "macht mal, das merkt schon keiner" wäre Anstiftung zu einer Straftat, die Entscheidung kann einem niemand abnehmen.
Andere Frage, vermutlich sind nich alle Veranstaltungen der GEMA gemeldet, gab es schonmal einen Modellflug-Fall wo es Ärger gab ? (da könnte man mal den Verbandsjutiziar fragen, der hätte es sicher mitbekommen), oder,(ähnliche Frage) kennt einer irgendjemanden Privaten der für eine Micisoftkopie verknackt wurde ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Holger_Lambertus« (13. Dezember 2004, 11:12)
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: NRW-48149 Münster
Beruf: Designmodellbauer / Fachredakteur Bauplanmodelle bei Modell AVIATOR

Dazu bitte meinen nächsten Beitrag lesen!
Hallo zusammen!
Ich habe mal die aktuelle (12/2004) FMT zur Hand genommen und fasse die Zahlen im Leserbrief von Herrn V. Stadler zusammen:
- Modellflugtag, draußen, Sommer.
- Zeitung schreibt: 4000 Zuschauer; es wurde ein Eintrittsentgelt erhoben.
- daraufhin meldet sich die GEMA: ca. 1000 Euro inkl. 100% Versäumniszuschlag (weil Veranstaltung nicht gemeldet).
- Nach Verhandlungen erkannte die GEMA dann an, dass die Veranstaltung unter "Musikaufführungen bei Sportveranstaltungen" gem. §II, Abs. 4c fällt.
- daher griff ein geringerer Gebührensatz von nur noch 62 Euro (Rahmendaten: max. 30 min. Musik bei gezählten 3000 Zuschauern). In jenem Fall allerdings immernoch plus 100% Versäumniszuschlag.
! Im Falle des FMT-Leserbriefes ging es allerdings um eine Veranstaltung, in welcher die Musik nur als "Zwischengedudel" zu betrachten ist.
Wenn man sich mal die GEMA-Gebührenverordnung schnappt (z.B. hier), dann liest man zusammengefasst:
! Wenn jemand eine Kür mit Musikuntermalung fliegt , dann greift Abschnitt II "Besondere Vergütungssätze", §4 a)
"Sportveranstaltungen bei denen Musik ein integrierter oder unverzichtbarer Bestandteil ist (z.B. Eiskunstlauf, rhythmische Sportgymnastik, Tanzen, Body Building)
Vergütungssätze in Abschnitt I nach der Gesamtbesucherzahl (1 1/2 Person = 1 qm)"
...und dort steht in Abschn. I eine Tabelle, in der sich die Sätze nach Eintrittsentgelt und Quadratmeterzahl errechnen.
Zitat
Wie hoch sind denn so die Gebühren?
Ich sag' mal man rechnet mit 300 Zuschauern. Das entspräche (300 Pers. / 1,5 qm) 200 Quadratmetern lt. Verordnung. Jetzt kommt's aufs Eintrittsgeld an:
0 bis 1,00 € Eintritt -> 32,00 € GEMA-Gebühr
bis 1,50 € Eintritt -> 59,00 € GEMA-Gebühr
bis 2,50 € Eintritt -> 92,40 € GEMA-Gebühr
edit: die genannten Gebühren sind auf dem Stand 2004; mittlerweile sind dort 1,5% Zuschlag draufgekommen.
Wer's genauer wissen will, der muss sich mal die Gebührenordnung reinflanken. Nützt alles nichts.
Herzlichst
Hilmar.
edit: Tippfehler exorziert und auf nächsten Thread verwiesen
www.lange-flugzeit.de
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hilmar« (16. Dezember 2004, 13:30)

Danke Hilmar für den Bericht, der zeigt gut auf warum es wichtig ist sich vorab schlau zu machen

Wie oben berichtet, Medien berichten, GEMA meldet sich daraufhin

Danke auch für die Auflösung /Quadratmerter/Personen im Zusammenhang (das Beispiel hatten wir oben bei dem Jugenhausbeispiel, es war eine riesige freie Fläche, die uns die Gema damals auch in Zuschauerzahl/m² im nachhinein umgerechnet hatte, die Größenordnung war etwa wie bei dem Modellflugtagbeispiel, nur das da in Wirklichkeit ein paar Dutzend Zusachauer waren, hätte man 10Cent Eintritt genommen wäre wohl die Zuschauerzahl definiert, und damit der Preis günstiger?)
Wichtig denke ist die Info auch an die Piloten das die Veranstaltung GEMA gemeldet ist, damit sie sich um ihre Quellennachweise kümmern können (z.B. Orginal CDs mitbringen).
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Holger_Lambertus« (16. Dezember 2004, 11:55)
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: NRW-48149 Münster
Beruf: Designmodellbauer / Fachredakteur Bauplanmodelle bei Modell AVIATOR
Hier die Ergebnisse so wie ich sie mitgeteilt bekommen habe:
Wir bewegen uns sowieso auf sehr preisgünstigem Terrain, da die Musik nicht Hauptbestandteil ist (wie z.B. bei einem Ball oder einer Party), sondern lediglich der Untermalung dient.
Fall 1)
Gebühren fallen ÜBERHAUPT KEINE AN, wenn der Ausrichter Mitglied im deutschen Sportbund ist.
über diese Mitliedschaft ist eine GEMA-Gebührenpauschale nämlich bereits abgedeckt.
Dies trifft auf den DAeC zu, und auf den DMFV nicht. Soll heissen:
- ist der ausrichtende Verein DAeC-Mitglied, braucht man sich um nichts zu kümmern.
- ist der ausrichtende Verein DMFV-Mitglied, so gilt die Gebührenordnung von Fall 2)
- ist der ausrichtende Verein (bzw. die Privatperson) keinem Dachverband zugehörig, so gilt ebenfalls Fall 2)
Fall 2)
Unsere Indoor-Modellflugveranstaltung wird GENERELL nach BESUCHERZAHLEN abgerechnet. Die Tabelle die ich oben zitiert habe trifft NICHT zu! [SIZE=1](..Muss aber auch erstmal einer drauf kommen...

Vielmer gilt ganz simpel:
bis 500 Besucher: 15,60 Euro netto
bis 1000 Besucher: 31,20 Euro netto
Vorher anmelden, überweisen, fertig.
das war's schon.
Ich hoffe mal dass dies tatsächlich der Stand der Dinge ist und nicht noch ein Sonderfall greift von dem man mir nichts gesagt hat.

Der freundliche Herr schickt mir die betreffenden Passagen übrigens noch schriftlich zu.
Herzlichst
Hilmar.
www.lange-flugzeit.de
vielen Dank für deine Erklärung, die ist sicherlich für manchen Veranstalter Gold wert! Wie's in der Schweiz aussieht, sollte ich in Kürze erfahren: ein entsprechendes Telefonat mit der SUISA-Geschäftsstelle in Lugano habe ich hinter mir, das Fräulein sollte sich noch Heute mit genaueren Angaben melden (in der Schweiz hängt es in erster Linie vom Ort ab wo Musik abgespielt wird, nicht von der Natur bzw. Vereinsnatur des Veranstalters; das Ganze ist daher wahrscheinlich ein bisschen komplizierter, als das was Hilmar aufgelistet hat).
Disclaimer: nicht, dass es danach heisst, ich hätte die GEMA bzw. die SUISA auf die Idee gebracht, Modellflugveranstaltungen zu "Besuchen"... Deshalb nocheinmal klar und deutlich: es ist *illegal* (das buchstabiert man mit "S-a-f-t-i-g-e--B-u-s-s-e"

EDIT: das Fräulein von der Suisa hat mich soeben angerufen. Sie brauchte Daten für eine weitere Abklärung, ob nicht etwa bereits ein Abkommen mit einer unserer Verbände (AeCS, SMV, SwissOlympic) besteht. Grundsätzlich gilt der Tarif Hb, habe mir das nun runtergeladen und werde es heute Aabend anschauen. Morgen sollte ich dann auch die restlichen Abklärungen erfahren (und berichten). Bis morgen also!
Gruss
-Fabrizio
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Fabrizio Albonico« (16. Dezember 2004, 16:55)
Training ist Training und keine Veranstaltung. Immer schön trennen

Bei Veranstaltungen kennt in DE die GEMA keine Gnade - warum auch? Raubkopierer usw. gibt's schon genug - aber diese Diskussion gehört wo anders hin...
Aber man muss sich das Passende raussuchen - die GEMA hilft oft nur wenig - warum auch? Die wollen kassieren. Am Besten vorher alles runterladen, sich das Passenden raussuchen, mit einer Person der GEMA oder vergleichbar checken und absichern, dann vorab anmelden und bezahlen. Ende.
Zuschauer nicht schätzen lassen, sondern nachweisen (Eintrittskasse)...


Gesetztes- und andere Grundlagen
Das Gesetz ist das URG (Urheberrechtsgesetz).
Laut Aussage der SUISA gilt für Modellflugveranstaltungen (In- und Outdoor) der gemeinsame Tarif Hb (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung ausserhalb des Gastgewerbes). Näheres unter www.suisa.ch , dann "Nutzer", "Tarife".
Berechnungsgrundlage
Allgemein richtet sich die Berechnungsgrundlage auf den Eintrittspreis und auf die Gesamtkosten der Veranstaltung.
Für eine Modellflugveranstaltung gilt der Tarif Hb, Punkt II.d (Kleinveranstaltungen < 400 Zuschauer und Eintrittspreis < Fr. 15.-), da wir mutmasslich nie mehr als 400 Zuschauer haben werden (@Jürgen H> wie viele Zuschauer hattet ihr bei der DM2004 ungefähr? Antwort auch per PN

-- Für Urheberrechte: Fr. 30.- (bis 100 Personen), Fr. 50.- (bis 250 Personen), Fr. 70.- (bis 400 Personen)
-- für verwandte Schutzrechte bei Verwendung von Ton- und Tonbildträgern ausserhalb der Pausen: Fr. 20.- / 30.- / 40.- nach Zuschauerzahl
Anmeldung, bzw. Bezahlung
Die Suisa muss im Voraus von der Veranstaltung Kenntnis haben, wieviel vorher poste ich dann noch hier rein sobald ich es herausfinde

Sie informieren den SUISA-Kundendienst vorgängig schriftlich (per e-mail, Fax, Brief) oder telefonisch über jede Ihrer Musikverwendungen.Anschliessend erhalten Sie ein Formular (oder Sie beziehen es direkt ab unserer Homepage), welches Sie der SUISA ausgefüllt retournieren. (Zitat Homepage SUISA).
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung im Nachhinein.
Playlist
Eine Liste der verwendeten Musik ist für Kleinveranstaltungen mit < 400 Zuschauer nicht nötig (Tarif Hb, Punkt I.36).
Verschiedenes
Die Aussage, dass Modellpiloten welche "ihre Musik aus vielen Musikstücken zusammenschneiden und damit fast schon selbst "künstlerisch" tätig werden" (Zitat Jürgen) greift leider nicht, da es sich immer noch um gebührenpflichtige Musik handelt, welche entsprechend entschädigt werden muss.
Es spielt für die SUISA keine Rolle, ob der Verein im SMV, AeCS und SwissOlympic gemeldet ist, denn für diese Verbände sind (leider) keine Einheitstarife bekannt. Ich werde mich mal beim SMV erkundigen, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle Vereine ihre (Hintergrunds-)Musik bei der SUISA anmelden und bezahlen... Da wäre meiner Meinung nach ein Abkommen zwischen SUISA und z.B. SMV oder AeCS schon sinnvoll, sozusagen als Zusatzleistung für Veranstalter (ähnlich einer Sportlizenz, die ja auch separat beantragt werden muss)
Ich habe vor, mir die gesamte rechtliche Grundlage reinzuziehen

Zusammengefasst kommen wir bei korrekter Anmeldung recht günstig weg, denn unsere Veranstaltungen sind ja nicht so der Publikumsmagnet... Bei knapper Kasse können ja auch die Teilnehmer selbst zur Kasse gebeten werden, denn sie verwenden ja die gebührenpflichtige Musik für ihre Darbietungen. Das soll dann jeder Verein oder jeder Organisator selbst entscheiden, wie man das macht.
Ich hoffe, ich hab nichts verpasst, ansonsten schaut euch auf www.suisa.ch um, dort gibt es alle Reglemente und Tarife als PDF zum runterladen.
Ciao a tutti
-Fabrizio
- 1
- 2