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Frage zum Fliegen in Österreich
kann mir von Euch bitte jemand verläßlich sagen, ob eine in Deutschland gültige Modellflugerlaubnis und mein Kenntnisnachweis auch in Österreich gelten, es dort andere Bestimmungen gibt, die ich zu beachten habe ?
Bin im DMFV, habe den DMFV Kenntnisnachweis und fliege Flächen-Modelle bis ca 3m Spw mit unter 5kg, wahrscheinlich zunächst sogar unter 2kg.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tünnbüddel« (9. November 2017, 20:19)
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Wohnort: Raum Hannover und zunehmend Raum Hamburg
Beruf: Angestellter auf Lebenszeit bei der Deutschen Rentenversicherung
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Bernd
Am Ende wird alles gut und wenn nicht, dann ist es auch noch nicht das Ende .........
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Aristoteles)
natürlich. Erstaunlicher Weise gleich ein Treffer (hatte befürchtet, mich in derart vielen Meldungen zu verirren - offenbar zu Unrecht):
https://www.lindinger.at/de/blog/der-mod…-luftfahrtrecht
http://www.prop.at/m262/rechtliches.html
http://www.prop.at/b544/modellflug-und-s…ts-grenzen.html
http://www.prop.at/b543/flughoehe-die-grosse-unbekannte.html
http://www.prop.at/b37/information-model…r-108-2013.html
Das Gesetz im Originaltext:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=10011306
und ein Kurzfassung, ohne Gewähr:
https://www.lindinger.at/de/blog/der-mod…-luftfahrtrecht
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hsh« (9. November 2017, 21:48)
danke.
Die 150m Höhe gelten, so hab ich gelesen, senkrecht über Grund, unabhängig vom Standort des Piloten (in max 500m Entfernung). Und die max 500m Distanz vom Pilotenstandpunkt sind in der Horizontalen einzuhalten. Zudem gibt es Einschränkungen für Flug über Menschen, Industriegelände, Flugverbotszonen im Flugplatzbereich etc. Ist in manchen Dingen ähnlich, wie bei uns, in anderen anders. In Wien gibt es Geschäfte zum Modellbau. Werde mich dort auch noch mal erkundigen, bevor ich in Wiens Umgebung fliegen gehe. Wird eh noch dauern.
auch Dir danke. Der Hinweis war wichtig, denn ich bin drauf und dran, mir so ein kleines Teil zu beschaffen, um endlich auch mal Aufnahmen ins Forum vom Flug stellen zu können. Damit warte ich dann besser, bis ich wieder in Deutschland bin, denn Genehmigungen durch AustroControl sollen angeblich recht teuer sein.
Servus !
AustroControl stimmt, aber das war's dann auch.Und keine Kamera. Sonst Genehmigung von der AustroControl oder wie auch immer die genau heissen.

Denn wer würde die Dinger dann noch kaufen . . .
Also :
Schau mal im Prop, dem Modellfliegermagazin des Öst. Aeroclubs nach.
Und viel Spaß mit der Kamera !

MfG Gerhard
ich habe die Regelungen in Oesterreich immer genau mitverfolgt.
Die "Ausnahme" mit FPV habe ich jedoch noch nie begriffen.
Ich habe z.B. einen Monitor mit Videorekorder Funktion. Damit kann ich mich auf den Sender eines FPV Fliegers schalten.
Und selbstverstaendlich dann das auch Aufzeichnen was der andere in seiner Brille sieht.
Fuer mich ist das eine ganz klare Grauzone.
Thomas
🖖
Vielleicht ist Wissen doch nicht die Antwort auf alles. Bleibt gesund!!!
Die "Ausnahme" mit FPV habe ich jedoch noch nie begriffen.
klarer geht`s aber nimma

Wenn die Kamera nur zum Zwecke des Fluges selbst (FPV-Fliegen) verwendet wird, ist keine Bewilligung von der ACG notwendig.
Sobald allerdings Aufnahmen/Videos gemacht und auf dem Datenträger abgespeichert werden, ist eine Bewilligung unbedingt erforderlich.
Rudi sagt: "Einmal Futaba, immer Futaba!" Rudi hat wie immer RECHT!!!

Das müsste dann eigentlich Einbruch in die Privatsphäre des Piloten sein

Oder eine Urheberrechtsverletzung, weil du sein Filmmaterial geklaut hast

@Gerhard
wie ich z.B. eine Phantom 4 ohne die zusätzlichen 300-400€ für die Anmeldung nutzen kann, habe ich bis heute noch nicht verstanden (und fliege daher nur noch "Sportquads"). Vielleicht auch, weil ich das Juristendeutsch und die Interpretation von AeroClub und Austrocontrol einfach nicht verstehe [1].
FPV auf Flugplätzen bzw. im Freiland mit Spotter ist ein anderes Thema, mit der Ausnahmeregelug in meinem Rechtsverständnis auch legal (wenngleich unlogisch) betreibar.
Sorry für OT,
mfg Harald
[1] http://helpv2.orf.at/stories/1769789/index.html
Schauen darfst, ...
... sobald Du Bildmaterial AUFZEICHNEST, handelt es sich um einen Arbeitsflug, und aus dem Modellflugzeug wird ein genehmigungspflichtiges UAV der Klasse 1.Da fliegt ein mir nicht bekannter FPV rein zum Zwecke des Flugs.
Und da mich das interessiert schalte ich mich mit meinem Monitor drauf.
Ich hoffe, damit ist Exbirds Darstellung restlos klar?
LG, Philipp
... sobald Du Bildmaterial AUFZEICHNEST, handelt es sich um einen Arbeitsflug, und aus dem Modellflugzeug wird ein genehmigungspflichtiges UAV der Klasse 1.Da fliegt ein mir nicht bekannter FPV rein zum Zwecke des Flugs.
Und da mich das interessiert schalte ich mich mit meinem Monitor drauf.
Ich hoffe, damit ist Exbirds Darstellung restlos klar?
LG, Philipp
Soweit ist das ja klar, aber fuer wen wird das dann genehmigungspflichtig? Der Pilot weiss doch gar nichts davon.
Und du weisst selber wie weit auch die schwachen legalen FPV Sender gehen.
@Harald,
sehe ich nicht so. Weil ich klaue ja kein Filmmaterial. Weil das gibt es ja gar nicht.
Wuerde der selber fuer seine Zwecke aufzeichnen stimme ich dir natuerlich zu. Weil dann haette ich eine 1:1 Kopie (in schlechterer Qualitaet).
Privatsphaere seh ich da auch nicht. Weil das Einklinken in die Uebertragung eines privaten FPV Senders ist nicht verboten.
Thomas
🖖
Vielleicht ist Wissen doch nicht die Antwort auf alles. Bleibt gesund!!!
Also ich vermute mal, dass es der AustroControl prinzipiell wurscht ist, ob du deinen Flug jetzt aufzeichnest oder nicht.
Ich vermute aber weiters, dass in grauer Vorzeit, als Multicopter als Spiel- und Sportgerät noch so gut wie nicht verbreitet waren, das Prinzip derselben aber in Fluggeräten für gewerbliche Filmaufnahmen schon verwendet wurde, die AustroControl die Hand aufhielt, um ihren Obolus einzustreifen. Den Filmern war's egal, zahlen musste es sowieso der Auftraggeber.
Wie so oft in der Geschichte währten die goldenen Zeiten aber nur kurz . . .
"Dank" der stürmischen technischen Entwicklungen der Modellbauindustrie, nicht zuletzt aus Fernost, war urplötzlich das Filmen aus bzw. mit autonomen Fluggeräten - technisch und preislich dem breiten Markt angepasst - für jedermann möglich. Und wurde auch umgehend gegen kleines Entgelt genutzt. Das Filmchen oder Bildchen vom neuen Eigenheim, vom Vereinsfest usw., landauf landab waren Keiler unterwegs und boten ihre Dienste an.
Schaute das alteingesessene Gewerbe dem neuen Treiben anfangs vielleicht nur mit scheelen Blicken zu, sah es nun seine Felle davonschwimmen.
Das Dilemma ähnelte stark dem in der Musikbranche . . .
Es musste was geschehen.
Das Ergebnis liegt nun vor - der gelernte Österreicher sieht's nicht ohne Wohlwollen, es wurde versucht beiden Seiten gerecht zu werden.
Der nördliche Nachbar hingegen scheint rat- und fassungslos zu sein ob der Grauzone, in der er sich nun Regel- und orientierungslos bewegen soll (sollte es ihn hier her verschlagen).
Dabei ist's mMn völlig logisch : Was du für dein Privatvergnügen fotografierst oder filmst juckt hier keinen. Solltest du's aber veröffentlichen (YT etc.) wird's wahrscheinlich Probleme geben, zumindest erheblichen Erklärungsbedarf.
Nochmal : Dies ist meine ganz private Meinung, meine Vorstellung wie's gewesen sein könnte . . .
MfG Gerhard

Volle Zustimmung.
Meine Frage geht aber in die Richtung wer nun ein Problem bekommen kann wenn es veroeffentlicht wird. Nur der Pilot wird in den Regeln genannt.
Zeichnet einer ohne sein Wissen auf wer hat nun den schwarzen Peter?
Mich kann es schnell nach Oesterreich verschlagen. Wohne ja nicht weit von der Grenze weg.
Kann auch gut selber steuern ob ich bei meinen Coptern Aufzeichne oder nicht.
Aber ob eben ein anderer aufzeichnet kann ich nicht feststellen.
Thomas
🖖
Vielleicht ist Wissen doch nicht die Antwort auf alles. Bleibt gesund!!!
In der Tat hatte ich nicht gewusst, dass es die Möglichkeit der nicht autorisierten Aufzeichnung gibt.Meine Frage geht aber in die Richtung wer nun ein Problem bekommen kann wenn es veroeffentlicht wird. Nur der Pilot wird in den Regeln genannt.
Zeichnet einer ohne sein Wissen auf wer hat nun den schwarzen Peter?
Sollte nun etwas ohne Wissen und Zutun des Piloten veröffentlicht werden (wobei ich vom I-net bzw. YT ausgehe), sollte eigentlich derjenige, der das Material in's Netz gestellt hat, zu ermitteln sein; bzw. sollte ja sofort ersichtlich sein, dass Veröffentlicher und Pilot nicht identisch sind.
Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass jemand éinem Bekannten (Piloten) einen derartigen "Freundschaftsdienst" erweist. Aus Unwissenheit, mag sein . . .
Ich kann mir nur vorstellen, dass in obigem Falle der Pilot Probleme erntet, wenn auf der "gekaperten" Aufnahme ersichtlich ist, dass hier ein grober Missbrauch (durch den Piloten) stattgefunden hat. Also Ausspähung, Verletzung der Privatsphäre und und und . . .
MfG Gerhard
Nehmen wir mal theoretisch an das ich eine Aufzeichnung mache ohne das der Pilot was davon weiss.
Die stelle ich nun auf YT ein.
Jemand sieht das es in Oesterreich ist und "beschwert" sich.
Ich bin aber gar nicht geflogen (und kann das evtl. auch nachweisen).
Und es hat ja gar kein Missbrauch durch den Piloten stattgefunden. Der ist rein FPV geflogen. Aber 10 andere haben sich in den Flug eingeklinkt.
Das eben meine ich mit Grauzone weil eben nicht nachweisbar wer denn ueberhaupt geflogen ist wenn Aufzeichnungen auftauchen. Klar ist erkennbar ob es ein direktes Aufzeichnen im Copter auf SD Karte ist oder die Aufzeichnung der Uebertragung (Qualitaet). Aber mehr auch nicht.
Und ja, wenn ein FPV Flieger sendet dann kann ich mich da einklinken. Anders schaut es aus bei den kommerziellen Modellen von DJI oder Yuneec oder ... Da geht das nicht mehr so einfach weil es eine gesicherte WLAN Verbindung ist.
Thomas
🖖
Vielleicht ist Wissen doch nicht die Antwort auf alles. Bleibt gesund!!!
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