Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: RCLine Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
- RCLine Forum
- » Flächenflugmodelle
- » Segler
- » Versicherungspflicht für Segelflugzeuge
- 1
- 2
Versicherungspflicht für Segelflugzeuge neu geregelt
Noch letztes Jahr waren ferngesteuerte Segelflugzeuge bis 5 kg, ohne Antrieb nicht versicherungspflichtig. Damit waren ensprechende Segler in der Privathaftpflicht incl.
In der Zeitschrift "Guter Rat" habe ich heute gelesen, daß daran etwas geändert wurde und alle ferngesteuerten Flugzeuge versicherungspflichtig sind und hiermit nicht mehr in der Privathaftpflicht mitversichert sind. Stimmt das? Was wurde geändert? Wo kann man darüber etwas nachlesen?
Danke
Bronks
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bronks« (28. Oktober 2006, 17:12)
RE: Versicherungspflicht für Segelflugzeuge neu geregelt
Hast Du zufällig eine Ahnung wann das ganze angepasst wurde und wo etwas genaueres dazu steht?
Für mich bedeutet, daß in einem solchen Fall nicht, daß ich mir eine extra Versicherung zulege, sondern daß ich nach 23 Jahren Fliegerei, daß ganze endgültig irgendwo hintrete und den ganzen Mist bei Ebay verkaufe ...
Ich bin echt angearscht!

Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Schweiz/Graubünden/Region Landquart/Mastrils oder Buchs SG
Beruf: Anlage- und Apparatebauer/Student IBZ
RE: Versicherungspflicht für Segelflugzeuge neu geregelt

-6m B4 mit gefrästen Negativformen
-ASW 22 7.2m
-Videos, On-Board
www.honda-trx700.ch.vu/
Youtube Kanal: www.youtube.com/user/schabi0815
die Versicherung ist leider seit letzten August Pflicht. Es gibt allerdings einen klenen Hoffnungsschimmer. In den meisten, wie auch in meiner Police, sind Segler bis 5kg so lange eingeschlossen bis der Gesetzgeber eine Pflichtversichrung vorschreibt. Es soll allerdings auch alte Policen geben, wo dieser Ausschluss nicht drinsteht. Dann hast Du Glück gehabt.
Das Hobby aufgeben würde ich nicht. Wenn Du nicht in einen Verein gehen möchteset, und Diene Versicherung nicht oder nur sehr teuer mitmacht, gibt es noch die Möglichkeit bei der DMO für 36,-€ zu versichern.
Die Hintergründe und Möglichkeiten sind bei RC-Network nachzulesen.
http://www.rc-network.de/magazin/artikel…art_021-01.html
Gruß Thomas

Benutzerinformationen überspringen
RCLine Neu User
Wohnort: Schweiz, Region SG Oberland
Beruf: Informatiker
Hier erfährst du mehr darüber:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel…02-0001-00.html
... wenn du dein Hobby mit Mist betreibst, brauchst du keine Versicherung dafür. Die Landwirte verteilen den Mist auf der Wiese. Verkaufen lässt sich Mist nur sehr schlecht

Hey Junge, Kopf hoch, Brust raus, denke positiv und wünsch dir zu Weihnachten was anständiges !
Gruss
Klaus
Zitat
Original von nik.bla http://www.rc-network.de/magazin/artikel…02-0001-00.html
... wenn du dein Hobby mit Mist betreibst, brauchst du keine Versicherung dafür ...
Danke für den Link. Da steht alles unmißverständlich drin. Wenn ich Mist durch die Gegend werfe, dann könnte es evtl. noch im gesetzlichen Rahmen liegen. Wenn ich dagegen einen Papierflieger, den ich extra zum Fliegen gebastelt habe, draussen fliegen lasse, dann ist es bereits eine Ordnungswidrigkeit.
Angezettelt und vorgeschlagen hat das ganze der DAeC soweit ich erfahren habe. Ich danke dem Club für die nette Unterstützung. Letztes Jahr hat der DMFV in seiner Hauszeitschrift bedauert, daß man Wildfliegen gesetzlich nicht verbieten kann, was mich als Hangsegler sehr betroffen hat.
M.E. will man in Zukunft Zwangsmitgliedschaften erreichen, um den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche ziehen zu können und irgendwann wird man sogar ein Verbot für Wildflieger erreichen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bronks« (29. Oktober 2006, 12:02)
Such dir nen Hang sprech mit den Landwirten und geh Fliegen wenn wirklich wer auf einem privaten Grundstück ausser dem Besitzer rumkrebst und du ihm die Rübe .... - ist er selbst schuld - und wenn was ist sag denjenigen gleich das er mit einer Besitzstörungsklage durch den Grundstücksbesitzer wo möglich rechnen kann und dir dein Modell ersetzen soll.

(nur die harten kommen durch und davon nur 10% LOL (nicht alles so ernst nehmen))
Gerhard
----------------------------------------------------------
Brokervorschlag.de - daxswings.com - darlehensberater.com
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Kreis Unna, NRW
Beruf: Vollziehungsbeamter (Nein, ICH war noch nicht im Fernsehen...)
Wenn eine spezielle Modellflugversicherung weiß, worum es geht, ist das von größtem Vorteil! Ich bin für relativ kleine Kohle beim DMFV und bekomme dafür auch noch regelmäßig eine inzwischen echt ansprechende Zeitschrift.
Modellflugzeuge bergen aufgrund ihrer mitunter unberechenbaren Flugbahn und ihres Risikopotentials (ja, auch 300 g - Modelle tun am Kopf mal weh!) ein Gefahrenpotential dar! Das sind keine Schiffchen, die auf einem Teich dümpeln, sondern mit ordentlich potentieller Energie behaftete Fluggeräte.
-Meine Meinung!-
Grüße, Tobias.

Achted doch mahl auf euer Rächtschraibunk!
ich kenne die Rechtslage in Östereich nicht, aber in Deutschland gilt schon länger (60er Jahre ?) eine Art Jedermannsrecht, welches den freien Zugang auch zu Privatwäldern und Wiesen auf den Wegen garantiert. Ein Grundstück auf dem man ohne Versicherung fliegen darf, müßte demnach abgesperrt (oder eigezäunt sein). Wenn man Störungen, auch die zwischen den Ohren, oder anderen Defekten einkalkuliert, muss der Zaun höher als die höchste Flughöhe sein. Das ist aber nur beim Hallenflug möglich, wenn man sich alleine in der Halle befindet. Da es sich hier um theoretische Konstrukte handelt, ist eine Versicherung wohl dann doch die einfachere Lösung.
Übrigens, wenn eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist, ist bereits der unversicherte Betrieb strafbar. siehe KFZ. Es muss nichts passieren.
Gruß Thomas


sicher am einfachsten ist´s mit einer VS kostet eh nicht die Welt

Gerhard
----------------------------------------------------------
Brokervorschlag.de - daxswings.com - darlehensberater.com
Titel des Threads
Ok, ich musste dann auch lernen, dass hier MODELL-Segelflugzeuge gemeint sind. Ich bin hier bestimmt nicht der Einzige, der beides betreibt, daher wäre es schon angenehmer, wenn man den Titel klar formuliert.
Danke und Gruß,
Günther
Durafly Ugly Stick V2
Falcon 56 MkII (Carl Goldberg)
RE: Titel des Threads
Zitat
Original von LS6-a_Pilot
Ok, ich musste dann auch lernen, dass hier MODELL-Segelflugzeuge gemeint sind. Ich bin hier bestimmt nicht der Einzige, der beides betreibt, daher wäre es schon angenehmer, wenn man den Titel klar formuliert.
häh ?
ist das hier nicht ein RC-forum

ich glaube das sollte wohl allen klar gewesen sein.....
Gerhard
----------------------------------------------------------
Brokervorschlag.de - daxswings.com - darlehensberater.com
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »oegeat« (30. Oktober 2006, 13:26)
Zitat
Original von oegeat
der Betrieb eines KFZ am Privatgelände wird auch in Deutschland erlaubt sein ... und wen nicht, auch egal. in Österreich ists halt so !...
Bei einem KFZ kannst Du aber ganz einfach verhindern, dass das Privatgelände verlassen wird (durch Lenken und Bremsen).
Bei einem fliegenden Flugzeug ist das schwierig (bei Windböen) bis unmöglich (bei Störungen).
Egal ob in D oder A



das ist ja alles soooo verwirrend

manchmal frag ich mich wie die leute hier im richtigen leben sind ! doch nach einer sec. sag ich mir neee das will ich gar nicht wissen

jetzt weiß ich warum es speziell in deutschland Wirtschaftlich so gut geht

Gerhard
----------------------------------------------------------
Brokervorschlag.de - daxswings.com - darlehensberater.com
Zitat
Original von Alt-F4
Bei einem KFZ kannst Du aber ganz einfach verhindern, dass das Privatgelände verlassen wird (durch Lenken und Bremsen).
Bei einem fliegenden Flugzeug ist das schwierig (bei Windböen) bis unmöglich (bei Störungen).
Egal ob in D oder A![]()
![]()
ich pflege mit meinen Modellen nicht auf einer Briefmarke zu fliegen !
der eine grund gehört uns (da starte ich ) und meine nachbarn links und rechts bzw speziell vorne wissen bescheid (alles Landwirtschaftliche Nutzflächen)
alles zusammen 5 mal 8km das reicht mir

Gerhard
----------------------------------------------------------
Brokervorschlag.de - daxswings.com - darlehensberater.com
- 1
- 2