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Umschalter 2,4GHz / 35MHz - Rechtliches
ich möchte in meine MC22 einen Umschalter (mechanisch verriegelt) für den wahlweisen Betrieb mit dem Original 35MHz Modul bzw. dem neu gekauften Graupner 2,4GHz IFS Modul einbauen. Das Umschalten soll normalerweise (lt. Anleitung) durch Umstecken eines Verbindungskables im Sender geschehen.
Begebe ich mich durch diesen Umbau in eine rechtliche Grauzone da lt. Graupner die CE-Kennzeichnung des Gerätes ungültig wird?
Wie schaut dies dann mit der (DAeC-) Haftpflichtversicherung aus bzw. mit den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur für den Betrieb der Fernsteuerung welche lt. Aufstiegserlaubnis auf unserem Fluggelände eingehalten werden müssen?
Vorab Danke für eure Erfahrungen bzw. Einschätzungen des Themas.
Gruß
Helischorsch
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Wohnort: Geilenkirchen, zur Zeit Mazar-e-Sharif, Afghanistan
Beruf: Pensionär
RE: Umschalter 2,4GHz / 35MHz - Rechtliches
Gegen gesetzliche Bestimmungen wird dabei nicht verstoßen, wenn die benutzten Funk-Module jeweils eine europäische Konformitätserklärung aufweisen, denn nur die Funk-Module senden, der eigentliche Sender stellt nur die Signale dazu zur Verfügung.
Grüße
Udo
Prompt war bei einem der beiden Fälle der Kanal gerade belegt und befand sich in der Luft. Durch den lauten Ruf "Störung Kanal 63" hat der "2,4GHZ auf 35MHZ Umschalter" schnell reagiert und sein Sender abgeschaltet, wodurch das Modell gerettet werden konnte.
RE: Umschalter 2,4GHz / 35MHz - Rechtliches
Zitat
Original von HeliSchorsch
Hallo zusammen,
ich möchte in meine MC22 einen Umschalter (mechanisch verriegelt) für den wahlweisen Betrieb mit dem Original 35MHz Modul bzw. dem neu gekauften Graupner 2,4GHz IFS Modul einbauen. Das Umschalten soll normalerweise (lt. Anleitung) durch Umstecken eines Verbindungskables im Sender geschehen.
Begebe ich mich durch diesen Umbau in eine rechtliche Grauzone da lt. Graupner die CE-Kennzeichnung des Gerätes ungültig wird?
Wie schaut dies dann mit der (DAeC-) Haftpflichtversicherung aus bzw. mit den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur für den Betrieb der Fernsteuerung welche lt. Aufstiegserlaubnis auf unserem Fluggelände eingehalten werden müssen?
Vorab Danke für eure Erfahrungen bzw. Einschätzungen des Themas.
Gruß
Helischorsch
Ne, sehe da auch keine Probleme.Herr Perkuhn vom DMFV hat´s auch bei einem 2,4 GHZ-Seminar bestätigt.
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Wohnort: D-76337 Waldbronn-Reichenbach (Karlsruhe) 1988-2005 Seesen/Harz; davor Hannover Modellbau seit 1974
Beruf: Dipl.Ing./Leistungselektr.entw. mW-MW z.Z.Antriebstechn.,früher Stromvers. (incl.Treiber+Messtechn.)
RE: Umschalter 2,4GHz / 35MHz - Rechtliches
die Kommentare, die zu diesem Thread geführt habem, zeigen einmal wieder die Qualifikation bei Graupner.
Gruß Klaus